ARYAKA NETWORKS, INC.
RAHMENVERTRAG FÜR ABONNEMENTS (ONLINE)
Dieser Master Subscription Agreement (dieser „Vertrag„) wird von und zwischen Aryaka Networks, Inc. („Aryaka„), einer Gesellschaft nach dem Recht des Bundesstaates Delaware mit Sitz in 3945 Freedom Circle, Suite 1100, Santa Clara California 95054 USA, und der juristischen Person, die der Kunde auf dem Bestellformular ist („Kunde„), geschlossen.
Aryaka und der Kunde werden hier gemeinsam als „Parteien“ und jeder für sich als „Partei“ bezeichnet. Aryaka kann von Zeit zu Zeit die Bedingungen dieser Vereinbarung ändern, indem es eine neue Version der Vereinbarung auf der Aryaka Website veröffentlicht, ohne den Kunden davon in Kenntnis zu setzen.
Die fortgesetzte Nutzung der Dienste durch den Kunden nach der Veröffentlichung der geänderten Vereinbarung gilt als Annahme der geänderten Vereinbarung. In Anbetracht der hierin enthaltenen Vereinbarungen, vereinbaren die Parteien Folgendes:
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- DEFINITIONEN
Für die Zwecke dieser Vereinbarung haben die folgenden Begriffe zusätzlich zu den anderen definierten Begriffen, die in den Bestellformularen und hierin festgelegt sind, die nachstehend aufgeführten Bedeutungen: 1.1 „Verbundenes Unternehmen“ eines Unternehmens bedeutet jedes andere Unternehmen, das dieses Unternehmen direkt oder indirekt kontrolliert, von ihm kontrolliert wird oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle steht.
Der Begriff „Kontrolle“ (und ggf. seine Variationen) bedeutet die direkte oder indirekte Befugnis, das Management und die Politik eines Unternehmens zu lenken oder zu veranlassen, sei es durch den Besitz von stimmberechtigten Wertpapieren, durch einen Vertrag oder auf andere Weise.
1.2 „Vereinbarung“ hat die in der Präambel festgelegte Bedeutung.
1.3 „ANAP“ bezeichnet den Aryaka Network Access Point (ANAP), ein Gerät, das Bandbreitenoptimierung, SD-WAN-Funktionen und Anwendungsbeschleunigung über eine WAN-Verbindung bietet, die mit einem Aryaka Network Point of Presence („POP“ oder „Aryaka POP„) verbunden ist.
1.4 „Anwendbares Recht“ bezeichnet alle lokalen, staatlichen, nationalen oder ausländischen Gesetze, Verträge oder Vorschriften, die für die jeweilige Partei gelten.
1.5 „Aryaka“ hat die in der Präambel festgelegte Bedeutung.
1.6 „Aryaka Ausrüstung“ bezeichnet jede Hardware und Ausrüstung, die Aryaka dem Kunden zur Verfügung stellt und die es dem Kunden ermöglicht, auf das Aryaka Netzwerk zuzugreifen, einschließlich des ANAP-1000, ANAP-1500, ANAP-2000, ANAP2500 und ANAP-3000, einschließlich ANAPs mit „High Availability“ („HA ANAP„) und eines Aryaka Routers, falls von Aryaka als Teil des Zugangsmechanismus zum Aryaka Netzwerk zur Verfügung gestellt.
1.7 „Von Aryaka entschädigte Parteien“ bedeutet Aryaka, seine verbundenen Unternehmen und ihre jeweiligen Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Vertreter.
1.8 „Aryaka Netzwerk“ bedeutet Aryakas geographisch verteiltes Netzwerk von eigenen Servern und Software.
1.9 „Vertrauliche Informationen“ einer Partei (die „offenlegende Partei“) bezeichnet alle Informationen der offenlegenden Partei, die der anderen Partei (der „empfangenden Partei„) im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder den hierin vorgesehenen Transaktionen offengelegt oder bekannt geworden sind und die von der offenlegenden Partei als vertraulich bezeichnet werden oder von denen die empfangende Partei aufgrund der Art der offengelegten Informationen und der Umstände der Offenlegung vernünftigerweise annehmen sollte, dass sie vertraulich sind. Ohne das Vorangegangene einzuschränken,
(i) Vertrauliche Informationen von Aryaka umfassen die Dienste und die Aryaka Ausrüstung (in jedem Fall, einschließlich jeglicher Software, die von Aryaka bei der Bereitstellung der Dienste und der Aryaka Ausrüstung genutzt wird (einschließlich Quellcode und Objektcode)), alle damit verbundenen und zugrunde liegenden Technologien, Prozesse und Materialien, Aryakas Sicherheitsinformationen, Audits und Berichte sowie die Bedingungen dieser Vereinbarung und der Bestellformulare;
(ii) Vertrauliche Informationen des Kunden umfassen Kundendaten; und
(iii) Vertrauliche Informationen jeder Partei umfassen Informationen über ihre Geschäfts- und Marketingpläne, Technologie und technische Informationen, Produktpläne und -designs sowie Geschäftsprozesse.
1.10 „Kunde“ hat die in der Präambel festgelegte Bedeutung.
1.11 „Kundendaten“ bezeichnet alle elektronischen Daten oder Informationen, die der Kunde an das Aryaka Netzwerk übermittelt (mit Ausnahme der vertraulichen Informationen von Aryaka).
1.12 „Datenschutzzusatz“ oder „DPA“ bezeichnet den Datenschutzzusatz, der derzeit unter www.aryaka.com/data-protection-addendum/ verfügbar ist , den Aryaka von Zeit zu Zeit ohne Vorankündigung aktualisieren kann und der durch diesen Verweis hierin aufgenommen und zu einem Teil dieser Vereinbarung gemacht wird.
1.13 „Offenlegende Partei“ hat die in der Definition von „Vertrauliche Informationen“ festgelegte Bedeutung. 1.14 „Datum des Inkrafttretens“ hat die im Bestellformular festgelegte Bedeutung.
1.15 „EOL“ hat die in Abschnitt 2.5 (End of Life) festgelegte Bedeutung.
1.16 „Höhere Gewalt“ bezeichnet Umstände, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle einer Partei liegen, einschließlich höherer Gewalt, staatlicher Maßnahmen, Überschwemmungen, Feuer, Erdbeben, Pandemien, ziviler Unruhen, Terroranschläge, Streiks oder anderer arbeitsrechtlicher Probleme oder Verzögerungen bei Dienstleistungen Dritter.
1.17 „Letzte Meile“ bezeichnet die physische Verbindung (drahtgebunden oder drahtlos), die verwendet wird, um den Standort des Kunden mit dem nächstgelegenen Aryaka POP zu verbinden, wie in der Leistungsbeschreibung und den Bedingungen näher beschrieben.
1.18 „Bösartiger Code“ bezeichnet Viren, Würmer, Zeitbomben, Trojanische Pferde und andere schädliche oder bösartige Codes, Dateien, Skripte, Agenten oder Programme, die Schaden oder Störungen verursachen sollen.
1.19 „Bestellformular“ bezeichnet ein Aryaka-Bestellformular für Käufe im Rahmen dieser Vereinbarung, einschließlich der Ergänzungen dazu, das von Zeit zu Zeit ordnungsgemäß zwischen den Parteien abgeschlossen wird.
Jedes Bestellformular, das im Rahmen dieser Vereinbarung abgeschlossen wird, wird so wirksam, wie es im Bestellformular angegeben ist. Jedes Bestellformular unterliegt diesem Vertrag und wird durch ihn geregelt, und dieser Vertrag gilt als durch Verweis in jedes Bestellformular aufgenommen.
1.20 „Partei“ und „Parteien“ haben die in der Präambel festgelegte Bedeutung.
1.21 „Empfangende Partei“ hat die in der Definition von „Vertrauliche Informationen“ festgelegte Bedeutung. 1.22 „SD-WAN“ bedeutet Software-Defined Wide Area Network.
1.23 „Service Level Agreement“ oder „SLA“ bezeichnet die Service-Level-Bedingungen, die derzeit unter https://www.aryaka.com/aryaka-service-level-agreement/ abrufbar sind , die Aryaka von Zeit zu Zeit ohne Vorankündigung aktualisieren kann und die durch diesen Verweis in diese Vereinbarung aufgenommen und zu einem Bestandteil dieser Vereinbarung gemacht werden.
1.24 „Dienste“ bezeichnet alle von Aryaka erbrachten Dienste und alle von Aryaka heruntergeladenen Materialien (einschließlich Java-Applets, Soft-ANAP und Browser-/Benutzerschnittstellenkomponenten), Benutzerhandbücher, Codes, Passwörter für die Benutzerschnittstelle, Zubehör und andere Dokumente, die vom Kunden im Rahmen eines vollständig ausgefüllten Bestellformulars bestellt werden, einschließlich der zugehörigen Offline-Komponenten, wie sie in einem Bestellformular oder in der Beschreibung und den Bedingungen für die Dienste näher beschrieben werden können.
1.25 „Beschreibung und Bedingungen der Dienste“ bezeichnet die Beschreibungen und Bedingungen der Dienste, die derzeit unter www.aryaka.com/services-terms/ verfügbar sind , die Aryaka von Zeit zu Zeit ohne Vorankündigung aktualisieren kann, und die durch diesen Verweis in diese Vereinbarung aufgenommen und zu einem Teil dieser Vereinbarung gemacht werden.
1.26 „Laufzeit der Dienste“ bezeichnet den in einem Bestellformular angegebenen Zeitraum für die Dauer des Abonnements des Kunden für den jeweiligen Dienst (einschließlich etwaiger Verlängerungen oder Erweiterungen gemäß dem Bestellformular).
1.27 „Steuern“ hat die in Abschnitt 3.3 (Steuern) festgelegte Bedeutung.
1.28 „Laufzeit“ hat die in Abschnitt 9.1 (Laufzeit der Vereinbarung) festgelegte Bedeutung.
1.29 „Inhalte Dritter“ bezeichnet Software, Technologie, Dienste, Daten und andere Inhalte oder Materialien Dritter, auf die der Kunde, seine verbundenen Unternehmen oder Nutzer über, in Verbindung mit oder als Teil der Dienste Zugriff haben oder die sie nutzen können.
1.30 „Nutzer“ sind Personen, die vom Kunden autorisiert sind, die Dienste zu nutzen und denen vom Kunden (oder von Aryaka auf Wunsch des Kunden) Benutzeridentifikationen und Passwörter zur Verfügung gestellt wurden.
Zu den Nutzern können die Mitarbeiter des Kunden oder seiner verbundenen Unternehmen, Berater, Auftragnehmer und Agenten oder Dritte gehören, mit denen der Kunde Geschäfte tätigt oder die sein Firmen-Wide-Area-Netzwerk nutzen.
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- DIENSTLEISTUNGEN
2.1 Dienstleistungen. Aryaka wird dem Kunden die Dienste gemäß dieser Vereinbarung und dem entsprechenden Bestellformular während der in dem entsprechenden Bestellformular festgelegten Laufzeit der Dienste ausschließlich zur Nutzung durch den Kunden und seine Nutzer in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung zur Verfügung stellen.
Der Kunde stimmt zu, dass seine Käufe im Rahmen dieses Vertrages weder von der Lieferung zukünftiger Funktionalitäten oder Features abhängig sind, noch von irgendwelchen mündlichen oder schriftlichen öffentlichen Kommentaren von Aryaka bezüglich zukünftiger Funktionalitäten oder Features. 2.2 Verantwortlichkeiten des Kunden. Der Kunde wird:
(i) sicherstellen, dass die Benutzer diese Vereinbarung einhalten;
(ii) die volle Verantwortung für die Richtigkeit, Qualität, Integrität und Rechtmäßigkeit der Kundendaten und der Mittel, mit denen der Kunde oder seine verbundenen Unternehmen Kundendaten erwerben, übernehmen;
(iii) wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um den unbefugten Zugang zu oder die Nutzung der Dienste und der Aryaka Ausrüstung zu verhindern und Aryaka unverzüglich über einen solchen unbefugten Zugang oder eine solche Nutzung informieren; und
(iv) Aryaka unverzüglich über jede Änderung der Rechnungs- oder Kontaktinformationen des Kunden zu informieren. 2.3 Nutzungseinschränkungen. Der Kunde wird nicht (und wird es auch keinem Dritten erlauben):
(i) auf die Dienste oder die Aryaka Ausrüstung zuzugreifen oder diese zu nutzen, es sei denn, dies ist in dieser Vereinbarung ausdrücklich erlaubt;
(ii) die Dienste zu verkaufen, weiterzuverkaufen, zu vermieten oder zu verleasen oder die Dienste über ein Dienstleistungsbüro oder ähnliches anzubieten;
(iii) die Dienste zu nutzen, um verletzendes, verleumderisches oder anderweitig ungesetzliches oder unerlaubtes Material, Material, das die Datenschutzrechte Dritter verletzt, oder bösartigen Code zu speichern, zu übertragen, zu nutzen oder darauf zuzugreifen oder die Dienste anderweitig unter Verstoß gegen geltendes Recht zu nutzen;
(iv) abgeleitete Werke auf der Grundlage der Dienste zu erstellen;
(v) Teile oder Inhalte der Dienste zu kopieren, zu rahmen oder zu spiegeln;
(vi) die Dienste zu dekompilieren, zu disassemblieren oder zurückzuentwickeln, zu versuchen, den Quellcode, Algorithmen, Methoden oder Techniken zu ermitteln, die in den Diensten verwendet werden oder darin enthalten sind, oder auf die Dienste zuzugreifen, um ein konkurrierendes Produkt oder eine konkurrierende Dienstleistung zu erstellen, oder Merkmale, Funktionen oder Grafiken der Dienste zu kopieren;
(vii) die Integrität oder Leistung der Dienste oder der darin enthaltenen Daten Dritter zu beeinträchtigen oder zu stören;
(viii) zu versuchen, sich unbefugten Zugang zu den Diensten oder den damit verbundenen Systemen oder Netzwerken zu verschaffen;
(ix) Informationen über Aryakas Benchmarks, Preise oder andere Daten, die außerhalb der Organisation des Kunden gesammelt wurden, ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung von Aryaka in jedem Fall zu veröffentlichen oder zu verbreiten; oder
(x) sich mit dem Aryaka Netzwerk zu verbinden oder es anderweitig zu nutzen, ohne auch die Dienste und die Aryaka Ausrüstung zu nutzen.
Der Kunde haftet für die Handlungen und Unterlassungen aller Nutzer im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung. 2.4 Inhalte von Dritten und Partnern. Inhalte von Drittanbietern, die in Verbindung mit den Diensten bereitgestellt oder verfügbar gemacht werden, können den Bedingungen von Drittanbietern oder anderen zusätzlichen Bedingungen unterliegen, auf die in den Bestellformularen oder der Beschreibung und den Bedingungen der Dienste verwiesen wird.
Aryaka kann Dienste in bestimmten Nicht-US-Jurisdiktionen über lokale Partner anbieten, die für die Erbringung von Diensten in diesen Jurisdiktionen lizenziert sind, und in solchen Fällen können zusätzliche Bedingungen gelten, auf die in den Bestellformularen oder in der Beschreibung und den Bedingungen der Dienste verwiesen wird.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass in bestimmten Ländern außerhalb der USA, wie z.B. China, geltende Gesetze und Vorschriften einem raschen Wandel unterliegen und dass die Dienste in Zukunft möglicherweise von Zeit zu Zeit aufgrund von Gesetzesänderungen, aufgrund von Änderungen der Auslegung oder Durchsetzungspraktiken in Bezug auf bestehende Gesetze oder aufgrund anderweitiger Anforderungen der örtlichen Behörden geändert oder eingeschränkt werden müssen.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass solche Änderungen und Einschränkungen unter anderem Folgendes beinhalten oder zur Folge haben können,
(i) die Einstellung bestimmter Dienste oder die Verwendung bestimmter Software oder Hardware, die für die Bereitstellung von Diensten verwendet wird;
(ii) die Sperrung oder Entfernung der Domain, der Informationen oder der Inhalte des Kunden; und
(iii) die Bereitstellung bestimmter Informationen an lokale Regierungsbehörden. 2.5 Ende der Lebensdauer. Aryaka kann nach eigenem Ermessen beschließen, die Produktion, den Vertrieb und den Support von Elementen oder Versionen der Dienste einzustellen und dadurch solche Elemente oder Versionen als End of Life („EOL“) zu bezeichnen.
Wenn Aryaka sich dafür entscheidet, das Ende der Lebensdauer von Elementen oder Versionen anzukündigen, wird Aryaka dies mindestens neunzig (90) Tage vorher schriftlich ankündigen, entweder durch direkte Mitteilung oder durch Veröffentlichung auf der Website von Aryaka.
Während einer solchen Ankündigungsfrist kann der Kunde die entsprechenden EOL-Dienste weiterhin nutzen, vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung.
Aryaka (entweder direkt oder durch einen von Aryaka ausgewählten Drittanbieter) wird den Support für die letzte kommerziell verfügbare Version solcher EOL-Dienste in Übereinstimmung mit den anwendbaren Support-Bedingungen von Aryaka für einen Zeitraum von einem (1) Jahr ab dem angekündigten EOL-Datum oder nach Beendigung des entsprechenden Bestellformulars (je nachdem, was früher eintritt) fortsetzen, vorausgesetzt, dass der Kunde während dieses Zeitraums weiterhin Abonnement-, Lizenz- und Support-Gebühren für solche Dienste zahlt.
Aryaka macht keine Zusagen bezüglich der EOL-Benachrichtigung, des Supports oder der Nutzung in Bezug auf die Inhalte Dritter.
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- GEBÜHREN UND BEZAHLUNG
3.1 Gebühren. Der Kunde wird Aryaka die in den Bestellformularen angegebenen Gebühren zahlen.
Die Gebühren werden in Übereinstimmung mit den Zahlungsbedingungen im jeweiligen Bestellformular oder, falls keine Zahlungsbedingungen angegeben sind, innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum gezahlt.
Sofern im jeweiligen Bestellformular nicht anders angegeben,
(i) sind die Gebühren in US-Dollar angegeben und zu zahlen; und
(ii) basieren die Gebühren auf den im Rahmen der Bestellformulare erworbenen Dienstleistungen.
Sofern nicht ausdrücklich im Hauptteil dieser Vereinbarung festgelegt, sind alle Zahlungsverpflichtungen unkündbar und die Gebühren nicht erstattungsfähig. 3.2 Überfällige Gebühren. Aryaka kann auf Rechnungsbeträge, die der Kunde nicht bis zum Fälligkeitsdatum erhalten hat, Zinsen in Höhe von eineinhalb Prozent (1,5%) pro Monat berechnen, die täglich berechnet werden, oder den gesetzlich zulässigen Höchstsatz, je nachdem, welcher Wert niedriger ist, ab dem Datum, an dem die Zahlung fällig war, bis der unbezahlte Saldo vollständig beglichen ist.
Aryaka wird keine Zinsen auf Rechnungsbeträge erheben, die der Kunde vernünftigerweise und in gutem Glauben als Abrechnungsfehler bestreitet, vorausgesetzt, dass der Kunde Aryaka innerhalb von zehn (10) Tagen, nachdem er die entsprechende Rechnung erhalten hat, über den Streitfall informiert und sorgfältig mit Aryaka zusammenarbeitet, um die Angelegenheit zu lösen. 3.3 Steuern. Die Gebühren unter den Bestellformularen beinhalten keine Steuern, Abgaben, Zölle oder ähnliche staatliche Veranlagungen jeglicher Art, einschließlich Mehrwert-, Verkaufs-, Nutzungs- oder Quellensteuern, die von einer lokalen, staatlichen, provinziellen, föderalen oder ausländischen Gerichtsbarkeit erhoben werden (zusammenfassend „Steuern“).
Der Kunde ist für die Zahlung aller Steuern verantwortlich, die mit den Käufen des Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung verbunden sind.
Wenn Aryaka rechtlich verpflichtet ist, Steuern zu zahlen oder einzutreiben, für die der Kunde gemäß diesem Abschnitt verantwortlich ist, wird der entsprechende Betrag dem Kunden in Rechnung gestellt und von ihm bezahlt.
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- EIGENTUMSRECHTE
4.1 Vorbehalt der Rechte. Vorbehaltlich der beschränkten Rechte, die ausdrücklich hierunter gewährt werden, behält sich Aryaka alle Rechte, Titel und Interessen an den Diensten und der Aryaka Ausrüstung und jeglicher zugehörigen und zugrundeliegenden Technologie und Dokumentation vor, einschließlich aller Patente, Urheberrechte, Warenzeichen, Geschäftsgeheimnisse und anderer geistiger Eigentumsrechte oder Eigentumsrechte.
Der Kunde wird keine Maßnahmen ergreifen, die das Eigentum und die Rechte von Aryaka oder seinen Lizenzgebern an den Diensten und der Aryaka-Ausrüstung oder an abgeleiteten Arbeiten oder Aktualisierungen davon gefährden, belasten, einschränken oder in irgendeiner Weise beeinträchtigen.
Zwischen dem Kunden und Aryaka besitzt und behält Aryaka exklusiv alle Rechte, Titel und Interessen an den Diensten und der Aryaka Ausrüstung, und dem Kunden werden hierunter keine Rechte gewährt, außer denen, die hier ausdrücklich dargelegt sind.
Zur Klarstellung: Aryaka behält das Recht auf die Rückgabe aller Aryaka-Ausrüstung durch den Kunden gemäß dieser Vereinbarung.
Ungeachtet des Gegenteils kann Aryaka alle Vorschläge, Verbesserungswünsche, Empfehlungen, Korrekturen oder andere Rückmeldungen, die vom Kunden oder von Nutzern der Dienste in Bezug auf die Produkte oder Dienste von Aryaka gemacht werden, frei verwenden und in seine Produkte und Dienste einbauen. 4.2 Eigentum an den Kundendaten. Im Verhältnis zwischen dem Kunden und Aryaka besitzt der Kunde exklusiv alle Rechte, Titel und Interessen an und in den Kundendaten.
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- VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ
5.1 Offenlegung und Verwendung von vertraulichen Informationen. Sofern nicht anderweitig schriftlich von der offenlegenden Partei gestattet,
(i) wird die empfangende Partei das gleiche Maß an Sorgfalt anwenden, das sie zum Schutz der Vertraulichkeit ihrer eigenen vertraulichen Informationen gleicher Art anwendet (jedoch keinesfalls weniger als angemessene Sorgfalt), um vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei nicht für Zwecke offenzulegen oder zu verwenden, die über den Rahmen dieser Vereinbarung hinausgehen, und
(ii) die empfangende Partei wird den Zugang zu vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei auf diejenigen Mitarbeiter, Auftragnehmer und Vertreter der empfangenden Partei beschränken, die diesen Zugang für Zwecke benötigen, die mit dem Anwendungsbereich dieser Vereinbarung übereinstimmen, und die Vertraulichkeitsvereinbarungen mit der empfangenden Partei abgeschlossen haben (oder anderweitig an Beschränkungen mit der empfangenden Partei in Bezug auf die Offenlegung und Verwendung solcher vertraulicher Informationen gebunden sind), die nicht weniger streng sind als die hierin festgelegten. 5.2 Schutz von Kundendaten. Im Falle von Kundendaten wird Aryaka angemessene administrative, physische und technische Sicherheitsvorkehrungen treffen, um die Sicherheit, Vertraulichkeit und Integrität der Kundendaten im oder auf dem Aryaka Netzwerk zu schützen, alles vorbehaltlich und wie im Datenschutz-Addendum dargelegt.
Die Parteien verpflichten sich, die von den geltenden Datenschutzgesetzen geforderten Informationen gemäß dem Datenschutz-Zusatz zur Verfügung zu stellen. 5.3 Erzwungene Offenlegung. Eine Offenlegung vertraulicher Informationen der offenlegenden Partei durch die empfangende Partei, soweit dies nach geltendem Recht erforderlich ist, gilt nicht als Verstoß gegen diese Vereinbarung, sofern die empfangende Partei die offenlegende Partei unverzüglich schriftlich über eine solche erzwungene Offenlegung informiert (soweit dies rechtlich zulässig ist) und auf Kosten der offenlegenden Partei angemessene Unterstützung leistet, wenn die offenlegende Partei die Offenlegung anfechten möchte. 5.4 Ausschlüsse. Zu den vertraulichen Informationen gehören nicht und dieser Abschnitt 5 (Vertraulichkeit und Datenschutz) gilt nicht für Informationen, die:
(i) der Öffentlichkeit durch keine unrechtmäßige Handlung oder Unterlassung der empfangenden Partei allgemein bekannt sind oder werden;
(ii) die empfangende Partei nachweisen kann, dass sie der empfangenden Partei vor der Offenlegung durch die offenlegende Partei bekannt war, ohne dass eine Verpflichtung gegenüber der offenlegenden Partei verletzt wurde und ohne dass eine Verpflichtung zur Vertraulichkeit bestand;
(iii) die empfangende Partei nachweisen kann, dass sie unabhängig von der empfangenden Partei entwickelt wurde, ohne dass sie vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei verwendet oder darauf Bezug genommen hat; oder
(iv) von der empfangenden Partei rechtmäßig von einem Dritten erhalten wurde, ohne dass eine Verpflichtung gegenüber der offenlegenden Partei verletzt wurde und ohne dass eine Verpflichtung zur Vertraulichkeit bestand.
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- GARANTIEN UND HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE
6.1 Gegenseitige Garantien. Jede Partei sichert der anderen Partei zu, dass
(i) es sich bei ihr um ein Unternehmen oder eine andere juristische Person handelt, das/die in dem Land, in dem es gegründet wurde, ordnungsgemäß organisiert ist, rechtskräftig existiert und einen guten Ruf genießt; und
(ii) sie über alle erforderlichen gesellschaftsrechtlichen oder ähnlichen Befugnisse verfügt, um diesen Vertrag und jedes Bestellformular abzuschließen. 6.2 Aryaka-Garantien. Die Leistungsgarantien von Aryaka für die Services sind im Service Level Agreement ausdrücklich festgelegt.
Der einzige und ausschließliche Rechtsbehelf des Kunden und die gesamte Haftung von Aryaka für eine Verletzung dieser Garantien oder die Nichteinhaltung der Service Levels sind alle anwendbaren Service Level Credits, die im Service Level Agreement enthalten sind. 6.3 Kundengarantien. Der Kunde erklärt, garantiert und verpflichtet sich während der Laufzeit, dass:
(i) seine Nutzung der Dienste mit geltendem Recht übereinstimmt;
(ii) er keinen bösartigen Code an Aryaka übermitteln wird; und
(iii) die Kundendaten nicht das geistige Eigentum, die Öffentlichkeit, die Privatsphäre oder andere Rechte Dritter verletzen oder verletzen werden. 6.4 Haftungsausschluss. MIT AUSNAHME DER AUSDRÜCKLICHEN DARLEGUNG IM TEXT DIESER VEREINBARUNG UND MIT AUSNAHME DES GESETZLICH VERBOTENEN AUSMASSES GEBEN ARYAKA, SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND LIZENZGEBER KEINE ZUSICHERUNGEN ODER GARANTIEN JEGLICHER ART UND LEHNEN HIERMIT ALLE ANDEREN ZUSICHERUNGEN ODER GARANTIEN JEGLICHER ART AB, OB AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND (ENTWEDER TATSÄCHLICH ODER KRAFT GESETZES), ODER GESETZLICH, IN BEZUG AUF DIE DIENSTLEISTUNGEN ODER DEN GEGENSTAND DIESER VEREINBARUNG, EINSCHLIESSLICH ALLER STILLSCHWEIGENDEN ODER AUSDRÜCKLICHEN GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER, SOWIE ALLE GARANTIEN, DIE SICH AUS DEM HANDELSVERLAUF, DER LEISTUNG ODER DEM HANDELSBRAUCH ERGEBEN KÖNNEN.
ARYAKA GARANTIERT NICHT, DASS DIE NUTZUNG ODER DER ZUGRIFF AUF DIE DIENSTE ODER DIE AUSRÜSTUNG VON ARYAKA FEHLERFREI, UNUNTERBROCHEN ODER SICHER IST.
JEGLICHER INHALT VON DRITTEN, DER VON ODER DURCH ARYAKA ODER SEINE ANGEGLIEDERTEN UNTERNEHMEN BEREITGESTELLT ODER VERFÜGBAR GEMACHT WIRD, WIRD „WIE BESEHEN“ BEREITGESTELLT UND „WIE VERFÜGBAR“ OHNE ZUSICHERUNG ODER GARANTIE JEGLICHER ART.
ARYAKA LEHNT JEDE HAFTUNG AB, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DEN INHALTEN DRITTER ERGIBT, UND DER KUNDE STIMMT ZU, DASS ARYAKA NICHT FÜR DIE INHALTE DRITTER VERANTWORTLICH IST.
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- ENTSCHÄDIGUNG
7.1 Schadloshaltung durch Aryaka.
Aryaka wird den Kunden gegen jeden Anspruch, jede Forderung, jeden Prozess oder jedes Verfahren („Anspruch“) verteidigen, der/die gegen den Kunden von einem Dritten erhoben wird, der behauptet, dass die Nutzung der Dienste durch den Kunden, wie unter diesem Vertrag autorisiert, direkt gültige geistige Eigentumsrechte in den Vereinigten Staaten eines solchen Dritten verletzt, und wird den Kunden für alle Schäden, Urteile, Verluste oder Ausgaben, einschließlich angemessener Anwaltskosten („Verluste“), die dem Kunden in Verbindung mit einem solchen Anspruch endgültig zugesprochen werden, bezahlen oder entschädigen; vorausgesetzt, dass der Kunde
(a) Aryaka unverzüglich schriftlich von dem Anspruch in Kenntnis setzt;
(b) Aryaka die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung des Anspruchs überläßt (vorausgesetzt, daß Aryaka keinen Anspruch ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden begleichen darf, es sei denn, der Vergleich entbindet den Kunden bedingungslos von jeglicher Haftung); und
(c) Aryaka alle angemessene Unterstützung in Verbindung mit der Verteidigung des Anspruchs auf Kosten von Aryaka zukommen lässt.
Ungeachtet des Gegenteils hat Aryaka keine Verpflichtung oder Haftung unter diesem Abschnitt, soweit ein Anspruch zurückzuführen ist auf oder entsteht durch: (1) die Nutzung der Dienste in einer Art und Weise, die nicht durch diese Vereinbarung autorisiert ist; (2) die Modifikation der Dienste durch eine andere Partei als Aryaka oder basierend auf den Spezifikationen oder Anforderungen des Kunden; (3) die Nutzung der Dienste in Kombination mit einem Produkt, einer Dienstleistung, einem Prozess oder Material, das nicht von Aryaka zur Verfügung gestellt wurde; (4) Inhalte von Dritten; oder (5) Kundendaten oder andere Leistungen oder Komponenten, die nicht von Aryaka zur Verfügung gestellt wurden.
Wenn die Nutzung der Dienste durch den Kunden untersagt wird (oder nach Ansicht von Aryaka wahrscheinlich untersagt wird), wenn dies durch einen Vergleich erforderlich ist oder wenn Aryaka feststellt, dass solche Maßnahmen vernünftigerweise notwendig sind, um eine wesentliche Haftung zu vermeiden, kann Aryaka nach eigenem Ermessen entweder:
(i) im Wesentlichen funktional ähnliche Produkte oder Dienstleistungen ersetzen;
(ii) dem Kunden das Recht verschaffen, die beeinträchtigten Dienste weiterhin zu nutzen; oder wenn
(i) und
(ii) nach Ansicht von Aryaka wirtschaftlich nicht vertretbar sind;
(iii) die Bestellformulare für die betroffenen Dienste oder diese Vereinbarung kündigen und dem Kunden die Gebühren zurückerstatten, die er für die gekündigten Dienste bezahlt hat, die im Voraus bezahlt, aber vom Kunden nicht genutzt wurden.
Dieser Abschnitt legt die gesamte Haftung von Aryaka und den einzigen und ausschließlichen Rechtsbehelf des Kunden in Bezug auf jegliche Ansprüche oder Handlungen in Bezug auf die Verletzung oder Veruntreuung von geistigem Eigentum im Zusammenhang mit den Services fest. 7.2 Schadloshaltung durch den Kunden. Der Kunde wird die von Aryaka entschädigten Parteien entschädigen, verteidigen und schadlos halten gegen jegliche Ansprüche oder Verluste, die gegen eine oder mehrere von Aryaka entschädigte Partei(en) geltend gemacht werden oder ihnen entstehen, die sich aus oder im Zusammenhang mit:
(i) einem Verstoß des Kunden gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung;
(ii) Kundendaten; oder
(iii) Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten des Kunden; vorausgesetzt, dass Aryaka
(a) den Kunden unverzüglich schriftlich von dem Anspruch in Kenntnis setzt;
(b) dem Kunden die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung des Anspruchs überläßt (vorausgesetzt, daß der Kunde keinen Anspruch ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Aryaka begleichen darf, es sei denn, der Vergleich entbindet die betreffende(n) von Aryaka entschädigte(n) Partei(en) bedingungslos von jeglicher Haftung); und
(c) dem Kunden jede angemessene Unterstützung in Verbindung mit der Verteidigung des Anspruchs auf Kosten des Kunden zukommen lässt.
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- HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN
8.1 Beschränkung der Haftung. IM GRÖSSTMÖGLICHEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG UND MIT AUSNAHME DER BESTIMMUNGEN IN DIESEM ABSCHNITT UNTEN ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG EINER PARTEI AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER EINER ANDEREN HAFTUNGSTHEORIE, IN KEINEM FALL DIE GESAMTEN GEBÜHREN, DIE DER KUNDE IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG IN DEN ZWÖLF (12) MONATEN VOR DEM LETZTEN EREIGNIS, DAS ZU EINER HAFTUNG GEFÜHRT HAT, BEZAHLT HAT.
DIE VORSTEHENDE BEGRENZUNG IST KUMULATIV, WOBEI ALLE ZAHLUNGEN FÜR ANSPRÜCHE ODER SCHÄDEN ZUSAMMENGERECHNET WERDEN, UM DIE ERFÜLLUNG DER BEGRENZUNG ZU BESTIMMEN, UND DAS BESTEHEN EINES ODER MEHRERER ANSPRÜCHE WIRD DIESE BEGRENZUNG NICHT ERWEITERN.
DIESER ABSCHNITT GILT NICHT FÜR ODER BESCHRÄNKT
(I) DIE ZAHLUNGSVERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN GEMÄSS ABSCHNITT 3 (GEBÜHREN UND ZAHLUNG),
(II) DIE ENTSCHÄDIGUNGSVERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN GEMÄSS ABSCHNITT 7 (ENTSCHÄDIGUNG), ODER
(III) DIE HAFTUNG DES KUNDEN FÜR VERSTÖSSE GEGEN ABSCHNITT 2.3 (NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN), ABSCHNITT 4 (EIGENTUMSRECHTE) ODER ABSCHNITT 5 (VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ). 8.2 Ausschluss von Schadenersatz. IM GRÖSSTMÖGLICHEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG UND MIT AUSNAHME DER BESTIMMUNGEN IN DIESEM ABSCHNITT UNTEN HAFTET KEINE DER PARTEIEN GEGENÜBER DER ANDEREN PARTEI FÜR ENTGANGENE GEWINNE ODER EINNAHMEN ODER FÜR INDIREKTE, BESONDERE, ZUFÄLLIGE, FOLGE-, DECKUNGS- ODER STRAFSCHÄDEN, UNABHÄNGIG DAVON, WIE DIESE VERURSACHT WURDEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE ODER NICHT.
DAS VORSTEHENDE GILT NICHT FÜR ODER SCHRÄNKT EIN
(I) DIE ZAHLUNGSVERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN GEMÄSS ABSCHNITT 3 (GEBÜHREN UND ZAHLUNG),
(II) DIE ENTSCHÄDIGUNGSVERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN GEMÄSS ABSCHNITT 7 (ENTSCHÄDIGUNG), ODER
(III) DIE HAFTUNG DES KUNDEN FÜR VERSTÖSSE GEGEN ABSCHNITT 2.3 (NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN), ABSCHNITT 4 (EIGENTUMSRECHTE) ODER ABSCHNITT 5 (VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ).
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- LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
9.1 Laufzeit der Vereinbarung. Die Laufzeit dieser Vereinbarung beginnt mit dem Datum des Inkrafttretens und dauert an, bis die in allen Bestellformularen angegebenen Fristen abgelaufen sind oder alle Bestellformulare (oder diese Vereinbarung) gekündigt wurden („Laufzeit“).
Wenn derzeit kein Bestellformular in Kraft ist, kann jede Partei diese Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen.
Jedes Bestellformular endet mit dem Ablauf der jeweiligen Laufzeit (einschließlich einer Verlängerung oder Erweiterung gemäß dem Bestellformular), sofern darin oder in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist. 9.2 Kündigung Jede Partei kann diesen Vertrag mit einer Frist von dreißig (30) Tagen schriftlich kündigen, wenn die andere Partei einen wesentlichen Verstoß gegen diesen Vertrag begangen hat und dieser Verstoß bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht behoben wurde.
Jede Partei kann diese Vereinbarung auch durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen, wenn eines der folgenden Ereignisse eintritt:
(i) ein Konkursverwalter wird für die andere Partei oder ihre wesentlichen Vermögenswerte eingesetzt;
(ii) die andere Partei wird zahlungsunfähig, ist generell nicht in der Lage, ihre Schulden bei Fälligkeit zu begleichen, oder nimmt eine Abtretung zu Gunsten ihrer Gläubiger vor oder beantragt eine Befreiung nach einem Konkurs-, Insolvenz- oder Schuldnerbefreiungsgesetz;
(iii) wenn gegen die andere Partei ein Verfahren nach einem Konkurs-, Insolvenz- oder Schuldnerbefreiungsgesetz eingeleitet wurde und dieses Verfahren nicht innerhalb von sechzig (60) Tagen nach dem Datum der Einleitung aufgehoben oder beendet wurde; oder
(iv) wenn die andere Partei liquidiert oder aufgelöst wird oder ihren Betrieb einstellt.
Falls diese Vereinbarung gemäß diesem Abschnitt beendet wird, werden alle Dienstleistungen eingestellt. Die Beendigung dieser Vereinbarung führt jedoch nicht zum Erlöschen finanzieller Verpflichtungen aus bestehenden Bestellformularen.
Darüber hinaus kann Aryaka die betroffenen Bestellformulare kündigen, wenn ein wesentlicher Verstoß gegen diese Bestellform(en) oder diese Vereinbarung durch den Kunden nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen, nachdem Aryaka den Kunden schriftlich über den Verstoß informiert hat, geheilt wird. 9.3 Aussetzung des Dienstes. Zusätzlich zu allen anderen Rechten oder Rechtsmitteln (einschließlich aller Kündigungsrechte), die in dieser Vereinbarung festgelegt sind, behält sich Aryaka das Recht vor, die Bereitstellung der Dienste auszusetzen:
(i) wenn der Kunde dreißig (30) Tage oder mehr mit einer Zahlung im Rückstand ist (außer wenn der Betrag Gegenstand eines angemessenen, gutgläubigen Abrechnungsstreits in Bezug auf eine Rechnung ist und der Kunde Aryaka rechtzeitig über den Streitfall informiert hat und mit Aryaka sorgfältig zusammenarbeitet, um die Angelegenheit gemäß Abschnitt 3.2 (Überfällige Gebühren) zu lösen);
(ii) wenn Aryaka eine Aussetzung als Folge eines Verstoßes des Kunden gegen Abschnitt 2.3 (Nutzungsbeschränkungen) für notwendig hält;
(iii) wenn Aryaka vernünftigerweise feststellt, dass eine Aussetzung notwendig ist, um erheblichen Schaden für Aryaka oder seine anderen Kunden zu vermeiden, einschließlich, wenn die Dienste Angriffen oder Unterbrechungen außerhalb der Kontrolle von Aryaka ausgesetzt sind; oder
(iv) wenn dies nach geltendem Recht oder auf Verlangen staatlicher Stellen erforderlich ist. 9.4 Wirkung der Beendigung.
9.4.1.
General; Fees. Bei Ablauf oder Beendigung eines Bestellformulars wird der Kunde, ab dem Datum des Ablaufs oder der Beendigung, sofort den Zugang und die Nutzung der entsprechenden Dienste, der Aryaka Ausrüstung und der vertraulichen Informationen von Aryaka einstellen.
Bei Beendigung dieser Vereinbarung wird der Kunde, ab dem Datum der Beendigung, sofort den Zugang und die Nutzung aller Dienste, der Aryaka Ausrüstung und der vertraulichen Informationen von Aryaka einstellen.
Die Beendigung aus irgendeinem Grund wird den Kunden nicht von der Verpflichtung entbinden, alle vor dem Datum der Beendigung aufgelaufenen oder fälligen und zahlbaren Gebühren an Aryaka zu zahlen.
9.4.2.
Last Mile Circuit. Wenn der Kunde die physische Adresse der Last-Mile-Schaltung vor dem Ende der Laufzeit kündigt, herabstuft oder zu verlegen versucht, wie im entsprechenden Bestellformular festgelegt, oder vor einer Verlängerungsperiode, wird der Kunde sofort in einer einzigen Zahlung an Aryaka für die verbleibenden Gebühren im entsprechenden Bestellformular für die entsprechende Last-Mile-Schaltung für den Rest der Laufzeit des Bestellformulars zum Zeitpunkt der vorzeitigen Kündigung, Herabstufung oder des Umzugs (im Falle eines Umzugs, vorbehaltlich der Fähigkeit von Aryaka, den Service mit dem gleichen Drittanbieter ohne zusätzliche Kosten zu übertragen) haftbar sein.
Für den Fall, dass der Kunde die Last-Mile-Schaltung während der Laufzeit aufrüsten möchte, wie im entsprechenden Bestellformular festgelegt, wird Aryaka die Preise auf der Grundlage der neuen Bedingungen und des neuen Umfangs zu diesem Zeitpunkt anbieten.
9.4.3.
Return of Aryaka Equipment. Der Kunde wird das gesamte Aryaka Equipment innerhalb von sechzig (60) Tagen nach Ablauf oder früherer Beendigung des entsprechenden Bestellformulars (oder dieser Vereinbarung) an Aryaka zurücksenden, gemäß den von Aryaka bereitzustellenden vorausbezahlten Versandanweisungen.
Wenn der Kunde nicht alle Aryaka Geräte innerhalb dieses Zeitrahmens zurückgibt, wird dem Kunden ein Betrag von $1.000 pro nicht zurückgegebenem Aryaka Gerät in Rechnung gestellt und von ihm bezahlt.
9.4.4.
Surviving Provisions. Die folgenden Abschnitte überdauern die Beendigung oder das Auslaufen dieser Vereinbarung: Abschnitt 2.3 (Nutzungsbeschränkungen), Abschnitt 3 (Gebühren und Zahlung), Abschnitt 4 (Eigentumsrechte), Abschnitt 5 (Vertraulichkeit und Datenschutz), Abschnitt 6.4 (Haftungsausschluss), Abschnitt 7 (Haftungsfreistellung), Abschnitt 8 (Haftungsbeschränkungen), Abschnitt 9.4 (Wirkung der Kündigung) und Abschnitt 10 (Allgemeine Bestimmungen).
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- ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
10.1 Beziehung zwischen den Parteien. Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner.
Dieser Vertrag begründet weder eine Partnerschaft, ein Franchise, ein Joint Venture, eine Agentur, ein Treuhandverhältnis oder ein Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien, noch ist dies beabsichtigt.
Ohne Abschnitt 7 (Entschädigung) einzuschränken, gibt es keine Drittbegünstigten dieser Vereinbarung. 10.2 Marketing. Aryaka darf den Namen des Kunden, sein Logo, seine Handelsmarken und Dienstleistungsmarken auf Aryakas Website und in Aryakas Marketingmaterialien in Verbindung mit der Identifizierung des Kunden als Kunde von Aryaka verwenden und anzeigen.
Der Kunde stimmt zu, innerhalb von sechs (6) Monaten nach dem Datum des Inkrafttretens an einer gemeinsamen Pressemitteilung mit Aryaka teilzunehmen, um die Nutzung der Dienste durch den Kunden anzukündigen, vorbehaltlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung beider Parteien zum Inhalt und zur Verbreitung einer solchen Pressemitteilung. 10.3 Benachrichtigungen. Alle Mitteilungen im Rahmen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform und gelten als zugegangen, wenn sie:
(i) persönliche Übergabe;
(ii) Datum der Zustellung eines Einschreibebriefs mit Rückschein;
(iii) einer schriftlichen Bestätigung des Empfangs durch einen anerkannten Übernacht-Kurier; oder
(iv) wenn dies in dieser Vereinbarung vorgesehen ist, durch Veröffentlichung auf der Website von Aryaka.
Mitteilungen werden an jede Partei an ihre Adresse in der Präambel dieser Vereinbarung und/oder des Bestellformulars mit dem Vermerk „Zu Händen der Rechtsabteilung“ der jeweiligen Partei gerichtet.
Jede Partei kann den Empfänger von Mitteilungen ändern, indem sie eine Mitteilung gemäß diesem Abschnitt macht.
Alle Mitteilungen und Bekanntmachungen, die im Rahmen dieses Vertrages erfolgen, werden in englischer Sprache abgefasst. 10.4 Höhere Gewalt. Mit Ausnahme der Zahlungsverpflichtungen im Rahmen dieses Vertrags haftet keine der Parteien gegenüber der anderen für die Nichterfüllung oder Verzögerung der Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen dieses Vertrags, soweit diese Nichterfüllung oder Verzögerung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. 10.5 Zuweisung. Keine der Parteien darf ihre Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei (die nicht unbillig verweigert werden darf) abtreten, sei es von Rechts wegen oder auf andere Weise.
Ungeachtet des Vorstehenden ist jede Partei berechtigt, diesen Vertrag in seiner Gesamtheit (einschließlich aller Bestellformulare) ohne Zustimmung der anderen Partei im Zusammenhang mit einer Fusion, einer Übernahme, einer Unternehmensumstrukturierung oder dem Verkauf aller oder wesentlicher Teile ihrer Vermögenswerte abzutreten; vorausgesetzt, daß jede Abtretung durch den Kunden an ein Unternehmen, das ein Konkurrent von Aryaka ist (oder das ein oder mehrere verbundene Unternehmen hat, die Konkurrenten sind) oder das Produkte oder Dienstleistungen anbietet (oder dessen verbundene Unternehmen anbieten), die mit Produkten oder Dienstleistungen von Aryaka oder seinen verbundenen Unternehmen konkurrieren, der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Aryaka bedarf.
Jeder Versuch einer Partei, ihre Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag unter Verletzung dieses Abschnitts abzutreten, ist nichtig und hat keine Wirkung.
Vorbehaltlich des Vorstehenden bindet diese Vereinbarung die Parteien, ihre jeweiligen Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungen und kommt ihnen zugute. 10.6 Geltendes Recht. Diese Vereinbarung unterliegt kalifornischem Recht und wird in Übereinstimmung mit diesem ausgelegt, ohne Rücksicht auf kollisionsrechtliche Grundsätze, und die Parteien erklären sich damit einverstanden, sich der ausschließlichen Zuständigkeit und dem Gerichtsstand der zuständigen staatlichen Gerichte in San Mateo County, Kalifornien, oder der Bundesgerichte des Northern District of California zu unterwerfen. Die Parteien lehnen ausdrücklich die Anwendung des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf ab. Aryaka hat Anspruch auf unverzügliche Erstattung aller Kosten und Ausgaben, die Aryaka entstehen, einschließlich angemessener Anwaltskosten, im Falle einer Untersuchung, einer Klage oder einer drohenden Klage im Zusammenhang mit einem Verstoß oder einem angeblichen Verstoß des Kunden gegen diese Vereinbarung.
JEDE PARTEI VERZICHTET HIERMIT AUF DAS RECHT AUF EIN SCHWURGERICHTSVERFAHREN IM ZUSAMMENHANG MIT EINER HANDLUNG ODER EINEM PROZESS, DER SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DIESER VEREINBARUNG ERGIBT ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGT. 10.7 Export Compliance. Jede Partei wird bei der Bereitstellung und Nutzung der Dienste die Exportgesetze und -vorschriften der Vereinigten Staaten und anderer anwendbarer Rechtsordnungen einhalten.
Ohne das Vorangegangene einzuschränken,
(i) garantiert jede Partei, dass sie nicht auf einer Liste der US-Regierung von Personen oder Einrichtungen steht, denen der Empfang von Exporten untersagt ist; und
(ii) wird der Kunde den Benutzern nicht gestatten, auf die Dienste zuzugreifen oder sie zu nutzen, wenn dies gegen ein US-Exportembargo, ein Verbot oder eine Beschränkung verstößt. 10.8 Anti-Korruptionsgesetze. Jede Partei (einschließlich ihrer leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Vertreter und aller Personen, die unter ihrer Kontrolle stehen) wird alle anwendbaren Anti-Korruptionsgesetze und -vorschriften, einschließlich des U.S. Foreign Corrupt Practices Act und des UK Bribery Act 2010, einhalten und von ihren Auftragnehmern, Subunternehmern und externen Mitarbeitern verlangen, dass sie diese einhalten.
Es ist die Absicht der Parteien, dass keine Zahlungen, Angebote oder Übertragungen von Wert geleistet oder entgegengenommen werden, die den Zweck oder die Wirkung von öffentlicher oder kommerzieller Bestechung, Annahme oder Duldung von Erpressung, Schmiergeldern oder anderen ungesetzlichen oder unzulässigen Mitteln haben, um Geschäfte zu erhalten oder zu behalten oder Geschäfte an eine Person oder Einrichtung zu leiten.
Darüber hinaus garantiert jede Partei der anderen, dass keiner ihrer leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Bevollmächtigten oder Vertreter ein Beamter oder Angestellter der Regierung eines Territoriums oder eines Ministeriums oder einer Behörde einer solchen Regierung ist, noch ist einer von ihnen ein leitender Angestellter einer politischen Partei oder ein Kandidat für ein politisches Amt, der direkt oder indirekt einen Teil der hierunter fälligen Beträge teilen wird. 10.9 Anti-Sklaverei-Gesetze. Bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen der Vereinbarung hält jede Partei alle geltenden Gesetze, Satzungen, Verordnungen und Kodizes zur Bekämpfung der Sklaverei und des Menschenhandels ein, die zu gegebener Zeit in Kraft sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Modern Slavery Act 2015 des Vereinigten Königreichs, und stellt sicher, dass jede ihrer Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen, Lieferanten und Auftragnehmer alle geltenden Gesetze, Satzungen, Verordnungen und Kodizes zur Bekämpfung der Sklaverei und des Menschenhandels einhält, die zu gegebener Zeit in Kraft sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Modern Slavery Act 2015 des Vereinigten Königreichs. 10.10 Vorrangige Reihenfolge. Im Falle eines Konflikts zwischen den Bestimmungen des Datenschutz-Zusatzes und einer anderen Bestimmung dieser Vereinbarung hat der Datenschutz-Zusatz Vorrang.
Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen im Hauptteil dieses Vertrags und den Bestimmungen in der Beschreibung der Dienstleistungen und den Geschäftsbedingungen haben die Bestimmungen im Hauptteil dieses Vertrags Vorrang.
Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen dieses Vertrags und den Bestimmungen eines Bestellformulars haben die Bestimmungen des Bestellformulars Vorrang.
Ungeachtet des Vorstehenden können Bestellformulare die Bestimmungen dieser Vereinbarung in Bezug auf Eigentumsrechte, Steuern, Vertraulichkeit, Datensicherheit oder Datenschutz, Zusicherungen, Garantien, Entschädigung, Haftungsbeschränkungen, geltendes Recht oder Rangfolge nicht ändern und ersetzen sie nicht. 10.11 Interpretationen. Für die Zwecke der Auslegung dieses Abkommens:
(i) sofern der Kontext nichts anderes erfordert, schließt der Singular den Plural und der Plural den Singular ein;
(ii) sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, beziehen sich die Wörter „hierin“, „hiervon“ und „hierunter“ sowie andere Wörter mit ähnlicher Bedeutung auf den Vertrag als Ganzes und nicht auf einen bestimmten Abschnitt oder Absatz;
(iii) die Wörter „einschließlich“ und „einschließlich“ sind nicht als einschränkende Begriffe zu verstehen und bedeuten daher „einschließlich, aber nicht beschränkt auf“ und „einschließlich ohne Einschränkung“;
(iv) Verweise auf „Abschnitt“ oder „Abschnitte“ sind, sofern nicht anders angegeben, Verweise auf den/die aufgezählten Abschnitt(e) des Vertrags;
(v) Verweise auf ein Gesetz (oder ein Element, das in dem hierin definierten Begriff „anwendbares Recht“ enthalten ist) umfassen dieses Gesetz in geänderter oder ergänzter Form oder ein neu verabschiedetes Gesetz, das ein solches Gesetz ersetzt, soweit anwendbar;
(vi) Verweise auf „Tag“, „Monat“ und „Jahr“ bezeichnen jeweils den Kalendertag, den Kalendermonat und das Kalenderjahr; und
(vii) Die Überschriften der Abschnitte dienen nur der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf die Bedeutung oder Auslegung dieser Vereinbarung. 10.12 Sonstiges. Dieser Vertrag (zusammen mit allen Bestellformularen) stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar.
Diese Vereinbarung ersetzt alle früheren und gleichzeitigen Vereinbarungen, Vorschläge oder Zusicherungen, ob schriftlich oder mündlich, in Bezug auf ihren Gegenstand.
Kein Versäumnis oder keine Verzögerung seitens einer der Parteien bei der Ausübung eines Rechts aus diesem Vertrag stellt einen Verzicht auf dieses Recht oder ein anderes Recht dar.
Sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes festgelegt ist, ist keine Änderung, Ergänzung oder kein Verzicht auf eine Bestimmung dieser Vereinbarung wirksam, es sei denn, sie ist schriftlich und von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern der Parteien unterzeichnet; vorausgesetzt, dass Aryaka von Zeit zu Zeit einseitig Bedingungen dieser Vereinbarung ändern kann, indem es eine neue Version der Vereinbarung auf der Aryaka-Website veröffentlicht, die DPA, die SLA und die Beschreibung und Bedingungen der Dienstleistungen sowie die Verfügbarkeit von Inhalten Dritter ändert.
Sollte die Anwendung einer Bestimmung dieser Vereinbarung auf bestimmte Tatsachen oder Umstände von einem zuständigen Gericht für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, dann
(i) werden die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit einer solchen Bestimmung bei Anwendung auf andere bestimmte Tatsachen oder Umstände und die Gültigkeit anderer Bestimmungen dieses Vertrags in keiner Weise davon berührt oder beeinträchtigt; und
(ii) eine solche Bestimmung wird so weit wie möglich durchgesetzt, um die Absicht der Parteien zu verwirklichen, und ohne weitere Maßnahmen der Parteien in dem Maße reformiert, wie es für die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit einer solchen Bestimmung erforderlich ist.
Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in dieser Vereinbarung haben weder die in einer Bestellung des Kunden oder in anderen Bestellunterlagen des Kunden enthaltenen Bestimmungen oder Bedingungen Gültigkeit oder Wirkung, noch gelten die darin enthaltenen Bestimmungen oder Bedingungen als Änderung oder Ergänzung dieser Vereinbarung oder eines Bestellformulars, und alle diese Bestimmungen oder Bedingungen sind null und nichtig.
Diese Vereinbarung kann in mehreren Ausfertigungen ausgefertigt werden, die zusammen ein verbindliches Rechtsinstrument bilden.
Die Parteien stimmen der Verwendung elektronischer Unterschriften und Zustellungen im Zusammenhang mit der Ausführung dieser Vereinbarung zu und vereinbaren ferner, dass elektronische Unterschriften zu dieser Vereinbarung mit derselben Kraft und Wirkung rechtsverbindlich sind wie manuell ausgeführte Unterschriften.