Aryaka Networks, Inc. („Unternehmen“) ist weiterhin bestrebt, seinen Mitarbeitern ein faires und wettbewerbsfähiges Vergütungsprogramm zu bieten, um hohe Leistungen anzuziehen, zu halten und zu belohnen.
Das Unternehmen ist bestrebt, seinen Mitarbeitern Vergütungspakete zu bieten, die auf die Erreichung der Unternehmensziele abgestimmt sind.
Der Verwaltungsrat des Unternehmens („Verwaltungsrat“) hat für das Geschäftsjahr 2023 („GJ2023“) einen einmaligen Ermessensbonus („GJ2023-Bonus“) genehmigt, der von der Leistung des Unternehmens abhängig ist.
I.AnspruchsberechtigungA.Anspruchsberechtigt:
-
- Die Mitarbeiter von Aryaka nehmen derzeit nicht an einem anderen Bonus-, Provisions- oder variablen Vergütungsplan teil;
- Aryaka-Mitarbeiter, die während des Leistungsüberprüfungszyklus im GJ2023 eine zufriedenstellende Leistungsbeurteilung erhalten haben (d.h. das Kriterium „erfüllt die Erwartungen“ oder höher in Indien; oder eine Bewertung von 3 „erfüllt die Erwartungen“ oder höher in den USA und dem Rest der Welt [„ROW“]); UND
- Regionale Kriterien:
- a.U.S.
- Nur fest angestellte Aryaka-Mitarbeiter in Vollzeit.
Sie müssen vor dem 30. Juni 2023 eingestellt worden sein und zum Zeitpunkt der Bonusauszahlung für das GJ 2023, die derzeit für den 31. August 2023 geplant ist, noch aktiv bei Aryaka beschäftigt sein.
- Nur fest angestellte Aryaka-Mitarbeiter in Vollzeit.
- b.Indien
- Nur fest angestellte Aryaka-Mitarbeiter in Vollzeit.
Sie müssen vor dem 30. Juni 2023 eingestellt worden sein und zum Zeitpunkt der Bonusauszahlung für das GJ 2023, die derzeit für den 31. August 2023 geplant ist, noch aktiv bei Aryaka beschäftigt sein. - Vertragspartner, die zu Beginn des GJ2023 seit mindestens zwei Jahren im Unternehmen sind und zum Zeitpunkt der Bonusauszahlung für das GJ2023, die derzeit für den 31. August 2023 oder später geplant ist, noch aktiv mit Aryaka zusammenarbeiten.
- Nur fest angestellte Aryaka-Mitarbeiter in Vollzeit.
- c.ROW
- Nur Vollzeitbeschäftigte von Aryaka und Professional Employer Organization (auch als „PEO“ bezeichnet).
Sie müssen vor dem 30. Juni 2023 bei Aryaka eingestellt worden sein und zum Zeitpunkt der Bonusauszahlung für das GJ 2023, die derzeit für den 31. August 2023 geplant ist, noch aktiv bei Aryaka arbeiten.
- Nur Vollzeitbeschäftigte von Aryaka und Professional Employer Organization (auch als „PEO“ bezeichnet).
- B. Nicht wählbar:
- Mitarbeiter, die derzeit an einem anderen Bonus-, Provisions- oder variablen Vergütungsplan teilnehmen;
- Saisonarbeitskräfte, Praktikanten, Zeitarbeitskräfte, Teilzeitarbeitskräfte, Auftragnehmer außerhalb Indiens und Auftragnehmer in Indien, die seit weniger als 2 Jahren für das Unternehmen tätig sind;
- Mitarbeiter, die am oder vor dem Auszahlungsdatum gekündigt oder ihren Rücktritt eingereicht haben;
- Mitarbeiter, die am oder vor dem Auszahlungsdatum aus wichtigem Grund gekündigt wurden; UND
- Mitarbeiter, die zu irgendeinem Zeitpunkt im GJ202 einen Leistungsverbesserungsplan hatten
II. FY2023 Bonus Ziel
- Ihr individuelles GJ2023-Bonusziel („GJ2023-Bonusziel“) ist ein Prozentsatz Ihres Grundgehalts zu Beginn des GJ2023 (1. Juli 2022) oder zu dem Zeitpunkt, an dem Sie zu Aryaka gekommen sind, falls dies später ist.
Die Personalabteilung wird Ihnen Ihr Bonusziel für das GJ2023 mitteilen.
III. FY2023 Bonus Berechnungen
- Der Bonus für das GJ2023 wird nach Abschluss des GJ2023 festgelegt.
- Die Auszahlung des Bonus für das GJ2023 liegt im alleinigen und uneingeschränkten Ermessen des Vorstands und kann auf den folgenden Erfolgsfaktoren basieren, die im GJ2023 erreicht wurden.
Diese Faktoren können unter anderem sein:- a. Erreichen der Ziele für die monatlich wiederkehrenden Nettoeinnahmen,
- b. Erreichen der Ziele für die Bruttomarge des Unternehmens, und
- c. Erreichen der Unternehmensziele für die Bargeldverwendung.
- Mitarbeiter, die während des gesamten GJ2023 bei Aryaka beschäftigt waren, haben Anspruch auf den vollen Bonusbetrag.
- Mitarbeiter, die weniger als das gesamte GJ2023 beschäftigt waren, haben Anspruch auf einen anteiligen Betrag auf der Grundlage ihrer Beschäftigungsdauer im gesamten GJ2023.