VELRUSH BUSINESS NETWORKS PRIVATE LIMITED
RAHMENABONNEMENTVERTRAG

Dieser Rahmenvertrag für Dienstleistungen (dieser „Vertrag“) wird von und zwischen Velrush Business Networks Private Limited („Velrush“), einer nach dem (indischen) Companies Act, 2013, ordnungsgemäß gegründeten Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Indiqube-Zip #8, SBI Colony, 7th A Main, 3rd Block, Koramangala Bangalore Karnataka, 560034, und dem Kunden („Kunde“) geschlossen.
Velrush und der Kunde werden hier gemeinsam als „Parteien“ und jeder für sich als „Partei“ bezeichnet.

Velrush kann die Bedingungen dieser Vereinbarung von Zeit zu Zeit ändern, indem es eine neue Version der Vereinbarung auf der Website veröffentlicht, ohne den Kunden davon in Kenntnis zu setzen.
Die fortgesetzte Nutzung der Dienste durch den Kunden nach der Veröffentlichung der geänderten Vereinbarung gilt als Annahme der geänderten Vereinbarung.
In Anbetracht der hierin enthaltenen Vereinbarungen, vereinbaren die Parteien Folgendes:

  1. DEFINITIONEN
  2. Für die Zwecke dieser Vereinbarung haben die folgenden Begriffe zusätzlich zu den anderen definierten Begriffen, die in den Bestellformularen und hierin festgelegt sind, die nachstehend aufgeführten Bedeutungen: 1.1 „Verbundenes Unternehmen“ eines Unternehmens bedeutet jedes andere Unternehmen, das dieses Unternehmen direkt oder indirekt kontrolliert, von ihm kontrolliert wird oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle steht.
    Der Begriff „Kontrolle“ (und gegebenenfalls seine Variationen) bedeutet die direkte oder indirekte Befugnis, das Management und die Politik eines Unternehmens zu lenken oder zu veranlassen, sei es durch den Besitz von stimmberechtigten Wertpapieren, durch einen Vertrag oder auf andere Weise.
    1.2 „Vereinbarung“ hat die in der Präambel festgelegte Bedeutung.
    1.3 „ANAP“ bezeichnet den Aryaka Network Access Point (ANAP), ein Gerät, das Bandbreitenoptimierung, SD-WAN-Funktionen und Anwendungsbeschleunigung über eine WAN-Verbindung bietet, die mit einem [Velrush Network] Präsenzpunkt („POP“ oder „Velrush POP“).
    1.4 „Anwendbares Recht “ bezeichnet alle lokalen, staatlichen, nationalen oder ausländischen Gesetze, Verträge oder Vorschriften, die für die jeweilige Partei gelten.
    1.5 „Aryaka“ bedeutet Aryaka Networks, Inc. eine Gesellschaft aus Delaware mit Sitz in 1850 Gateway Drive, Suite 500, San Mateo, Kalifornien 94404 USA.
    1.6 „Vertrauliche Informationen “ einer Partei (die „offenlegende Partei“) sind alle Informationen der offenlegenden Partei, die der anderen Partei (der „empfangenden Partei“) im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder den hierin vorgesehenen Transaktionen offengelegt werden oder von denen diese Kenntnis erlangt hat und die die offenlegende Partei als vertraulich bezeichnet oder die die empfangende Partei aufgrund der Art der offengelegten Informationen und der Umstände der Offenlegung vernünftigerweise als vertraulich verstehen sollte.
    Ohne Einschränkung des Vorangegangenen,
    (i) Zu den vertraulichen Informationen von Velrush gehören die Dienstleistungen und die Ausrüstung von Velrush (jeweils einschließlich jeglicher Software, die von Velrush bei der Erbringung der Dienstleistungen und der Ausrüstung von Velrush verwendet wird (einschließlich Quell- und Objektcode)), alle damit verbundenen und zugrunde liegenden Technologien, Prozesse und Materialien, die Sicherheitsinformationen, Audits und Berichte von Velrush sowie die Bedingungen dieser Vereinbarung und der Bestellformulare;
    (ii) Vertrauliche Informationen des Kunden umfassen Kundendaten; und
    (iii) Zu den vertraulichen Informationen jeder Partei gehören Informationen über ihre Geschäfts- und Marketingpläne, Technologie und technische Informationen, Produktpläne und -designs sowie Geschäftsprozesse.
    1.7 „Kunde“ hat die in der Präambel festgelegte Bedeutung.
    1.8 „Kundendaten“ bezeichnet alle elektronischen Daten oder Informationen, die der Kunde an die [Velrush Network] (ausgenommen vertrauliche Informationen von Velrush).
    1.9 „Datenschutzzusatz“ oder „DPA“ bezeichnet den Datenschutzzusatz, der derzeit unter www.aryaka.com/data-protection-addendum/ abrufbar ist , von Zeit zu Zeit ohne Vorankündigung aktualisiert werden kann und der durch diesen Verweis in diese Vereinbarung aufgenommen und zu einem Bestandteil dieser Vereinbarung gemacht wird.
    1.10 „Offenlegende Partei“ hat die in der Definition von „Vertrauliche Informationen“ festgelegte Bedeutung. 1.11 „Datum des Inkrafttretens“ hat die in der Präambel festgelegte Bedeutung.
    1.12 „EOL“ hat die in Abschnitt 2.5 (End of Life) festgelegte Bedeutung.
    1.13 „Höhere Gewalt“ bezeichnet Umstände, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle einer Partei liegen, einschließlich höherer Gewalt, staatlicher Maßnahmen, Überschwemmungen, Feuer, Erdbeben, Pandemien, ziviler Unruhen, Terrorakte, Streiks oder anderer arbeitsrechtlicher Probleme oder Verzögerungen bei Dienstleistungen Dritter.
    1.14 „Letzte Meile“ bezeichnet die physische Verbindung (drahtgebunden oder drahtlos), über die der Standort des Kunden mit dem nächstgelegenen Velrush POP verbunden ist.
    Bei der physischen Verbindung kann es sich um eine direkte Layer-2-Verbindung oder eine Internet-Verbindung handeln.
    Die Art der Last-Mile-Verbindung wird auf dem Bestellformular angegeben. 1.15 „Bösartiger Code“ bedeutet Viren, Würmer, Zeitbomben, Trojanische Pferde und andere schädliche oder bösartige Codes, Dateien, Skripte, Agenten oder Programme, die Schaden oder Störungen verursachen sollen. 1.16 „Bestellformular“ bezeichnet ein Bestelldokument von Velrush für Käufe im Rahmen dieser Vereinbarung, einschließlich der Ergänzungen, die von Zeit zu Zeit ordnungsgemäß zwischen den Parteien abgeschlossen werden.
    Jedes Bestellformular, das im Rahmen dieser Vereinbarung abgeschlossen wird, wird so wirksam, wie es im Bestellformular angegeben ist. Jedes Bestellformular unterliegt diesem Vertrag und wird durch ihn geregelt, und dieser Vertrag gilt als durch Verweis in jedes Bestellformular aufgenommen.
    1.17 „Partei“ und „Parteien“ haben die in der Präambel festgelegte Bedeutung.
    1.18 „Empfangende Partei“ hat die in der Definition von „Vertrauliche Informationen“ festgelegte Bedeutung. 1.19 „SD-WAN“ bedeutet Software-Defined Wide Area Network.
    1.20 „Service Level Agreement“ oder „SLA“ bezeichnet die derzeit unter https://www.aryaka.com/aryaka-service-level-agreement abrufbaren Service Level Bedingungen , die von Zeit zu Zeit ohne Vorankündigung aktualisiert werden können und die durch diesen Verweis in diese Vereinbarung aufgenommen und zu einem Bestandteil dieser Vereinbarung gemacht werden.
    1.21 „Dienstleistungen“ bezeichnet alle von Velrush erbrachten Dienstleistungen und alle von Velrush heruntergeladenen Materialien (einschließlich Java-Applets, Soft-ANAP und Browser-/Benutzerschnittstellenkomponenten), Benutzerhandbücher, Codes, Passwörter für die Benutzerschnittstelle, Zubehör und andere Dokumente, die vom Kunden im Rahmen eines vollständig ausgefüllten Bestellformulars bestellt werden, einschließlich der zugehörigen Offline-Komponenten, die in einem Bestellformular oder in der Beschreibung und den Bedingungen für Dienstleistungen näher beschrieben werden.
    1.22 „Leistungsbeschreibung und -bedingungen“ bezeichnet die Leistungsbeschreibungen und -bedingungen, die derzeit unter[www.aryaka.com/services-terms/] abrufbar sind, die Velrush von Zeit zu Zeit ohne vorherige Ankündigung aktualisieren kann und die durch diesen Verweis in diesen Vertrag aufgenommen werden.
    1.23 „Laufzeit der Dienste“ bezeichnet den in einem Bestellformular angegebenen Zeitraum für die Dauer des Abonnements des Kunden für den jeweiligen Dienst (einschließlich aller Verlängerungen oder Erweiterungen gemäß dem Bestellformular).
    1.24 „Steuern“ hat die in Abschnitt 3.3 (Steuern) festgelegte Bedeutung.
    1.25 „Laufzeit“ hat die in Abschnitt 9.1 (Laufzeit der Vereinbarung) festgelegte Bedeutung.
    1.26 „Inhalte Dritter“ bezeichnet Software, Technologie, Dienste, Daten und andere Inhalte oder Materialien Dritter, auf die der Kunde, seine verbundenen Unternehmen oder Nutzer über, in Verbindung mit oder als Teil der Dienste Zugriff haben oder diese nutzen können.
    1.27 „Benutzer“ sind Personen, die vom Kunden zur Nutzung der Dienstleistungen autorisiert sind und denen vom Kunden (oder auf Wunsch des Kunden von Velrush) Benutzerkennungen und Passwörter mitgeteilt wurden.
    Zu den Benutzern können die Mitarbeiter des Kunden oder seiner verbundenen Unternehmen, Berater, Auftragnehmer und Vertreter oder Dritte gehören, mit denen der Kunde Geschäfte tätigt oder die sein Unternehmens-Wide-Area-Netzwerk nutzen.
    1.28 „Velrush-Ausrüstung“ bezeichnet jede Hardware und Ausrüstung, die dem Kunden von Velrush zur Verfügung gestellt wird oder werden soll und die es dem Kunden ermöglicht, auf die [Velrush Network]einschließlich ANAP-1000, ANAP-1500, ANAP-2000, ANAP-2500 und ANAP-3000, einschließlich ANAPs mit „High Availability“ („HA ANAP“), und einen Velrush-Router, wenn dieser von Velrush als Teil des Zugangsmechanismus zum [Velrush Network].
    1.29 Velrush Indemnified Parties” means Velrush, its Affiliates and their respective directors, officers, employees and agents.
    1.30 “Velrush Network” means Velrush’s network of proprietary servers and software distributed within India.

  3. DIENSTLEISTUNGEN
  4. 2.1 Dienstleistungen. Velrush stellt dem Kunden die Dienste gemäß diesem Vertrag und dem entsprechenden Bestellformular während der im entsprechenden Bestellformular angegebenen Laufzeit der Dienste ausschließlich zur Nutzung durch den Kunden und seine Benutzer in Übereinstimmung mit diesem Vertrag zur Verfügung.
    Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Käufe im Rahmen dieser Vereinbarung weder von der Lieferung zukünftiger Funktionen oder Merkmale noch von mündlichen oder schriftlichen öffentlichen Äußerungen von Velrush über zukünftige Funktionen oder Merkmale abhängig sind. 2.2 Verantwortlichkeiten des Kunden. Der Kunde wird:
    (i) sicherstellen, dass die Benutzer diese Vereinbarung einhalten;
    (ii) die volle Verantwortung für die Richtigkeit, Qualität, Integrität und Rechtmäßigkeit der Kundendaten und der Mittel, mit denen der Kunde oder seine verbundenen Unternehmen Kundendaten erwerben, übernehmen;
    (iii) wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen unternehmen, um den unbefugten Zugriff auf die Dienste und die Velrush-Ausrüstung oder deren Nutzung zu verhindern, und Velrush unverzüglich über einen solchen unbefugten Zugriff oder eine solche Nutzung informieren; und
    (iv) Velrush unverzüglich über jede Änderung der Rechnungs- oder Kontaktinformationen des Kunden zu informieren. 2.3 Nutzungseinschränkungen. Der Kunde wird nicht (und wird es auch keinem Dritten erlauben):
    (i) auf die Dienste oder die Velrush-Ausrüstung zuzugreifen oder sie zu nutzen, es sei denn, dies ist in dieser Vereinbarung ausdrücklich gestattet;
    (ii) die Dienste zu verkaufen, weiterzuverkaufen, zu vermieten oder zu verleasen oder die Dienste über ein Dienstleistungsbüro oder ähnliches anzubieten;
    (iii) die Dienste zu nutzen, um verletzendes, verleumderisches oder anderweitig ungesetzliches oder unerlaubtes Material, Material, das die Datenschutzrechte Dritter verletzt, oder bösartigen Code zu speichern, zu übertragen, zu nutzen oder darauf zuzugreifen oder die Dienste anderweitig unter Verletzung des geltenden Rechts zu nutzen;
    (iv) abgeleitete Werke auf der Grundlage der Dienste zu erstellen oder Teile oder Inhalte der Dienste zu kopieren, zu framen oder zu spiegeln, mit Ausnahme des Kopierens oder Framens in kundeneigenen Intranets oder anderweitig für kundeneigene interne Geschäftszwecke oder für Zwecke, die mit diesem Vertrag vereinbar sind;
    (v) die Dienste zu dekompilieren, zu disassemblieren oder zurückzuentwickeln, zu versuchen, den Quellcode, Algorithmen, Methoden oder Techniken zu ermitteln, die in den Diensten verwendet werden oder darin enthalten sind, oder auf die Dienste zuzugreifen, um ein konkurrierendes Produkt oder eine konkurrierende Dienstleistung zu erstellen, oder Merkmale, Funktionen oder Grafiken der Dienste zu kopieren;
    (vi) die Integrität oder Leistung der Dienste oder der darin enthaltenen Daten Dritter zu beeinträchtigen oder zu stören;
    (vii) zu versuchen, sich unbefugten Zugang zu den Diensten oder den damit verbundenen Systemen oder Netzwerken zu verschaffen;
    (viii) Informationen über die Benchmarks von Velrush, Preise oder andere Daten, die außerhalb des Unternehmens des Kunden gesammelt wurden, ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung von Velrush zu veröffentlichen oder zu verbreiten; oder
    (ix) eine Verbindung zu herzustellen oder diese anderweitig zu nutzen, ohne gleichzeitig die Dienste und die Velrush-Ausrüstung zu nutzen.
    Der Kunde haftet für die Handlungen und Unterlassungen aller Benutzer im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung. 2.4 Inhalte von Dritten und Partnern. Inhalte Dritter, die in Verbindung mit den Dienstleistungen bereitgestellt oder verfügbar gemacht werden, können den Bedingungen Dritter oder anderen zusätzlichen Bedingungen unterliegen, auf die in den Bestellformularen oder der Beschreibung und den Bedingungen der Dienstleistungen verwiesen wird.
    Velrush kann Dienstleistungen in bestimmten Ländern außerhalb Indiens über lokale Partner erbringen, die für die Erbringung von Dienstleistungen in diesen Ländern lizenziert sind, und in solchen Fällen können zusätzliche Bedingungen gelten, auf die in den Bestellformularen oder in der Beschreibung und den Bedingungen für die Dienstleistungen verwiesen wird.
    Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass in bestimmten Rechtsordnungen, wie z.B. in China, geltende Gesetze und Vorschriften einem raschen Wandel unterliegen und dass die Dienste in Zukunft möglicherweise von Zeit zu Zeit aufgrund von Gesetzesänderungen, aufgrund von Änderungen der Auslegung oder der Durchsetzungspraktiken in Bezug auf das geltende Recht oder aufgrund anderer Anforderungen der örtlichen Regierungsbehörden geändert oder eingeschränkt werden müssen.
    Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass solche Änderungen und Einschränkungen unter anderem Folgendes beinhalten oder zur Folge haben können,
    (i) die Einstellung bestimmter Dienste oder die Verwendung bestimmter Software oder Hardware, die für die Bereitstellung von Diensten verwendet wird;
    (ii) die Sperrung oder Entfernung der Domain, der Informationen oder der Inhalte des Kunden; und
    (iii) die Bereitstellung bestimmter Informationen an lokale Regierungsbehörden. 2.5 Ende der Lebensdauer. Velrush kann sich nach eigenem Ermessen dazu entschließen, die Produktion, den Vertrieb und den Support von Elementen oder Versionen der Dienste einzustellen und dadurch diese Elemente oder Versionen als End of Life („EOL“) zu bezeichnen.
    Wenn Velrush beschließt, das Ende der Nutzungsdauer für Elemente oder Versionen anzukündigen, wird Velrush dies mindestens neunzig (90) Tage im Voraus schriftlich ankündigen, entweder durch direkte Mitteilung oder durch Veröffentlichung auf der Website .
    Während dieser Ankündigungsfrist kann der Kunde die betreffenden EOL-Dienste gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung weiter nutzen.
    Velrush (entweder direkt oder über einen von Velrush ausgewählten Drittanbieter) wird den Support für die letzte kommerziell verfügbare Version dieser EOL-Dienste gemäß den geltenden Support-Bedingungen von Velrush für einen Zeitraum von einem (1) Jahr ab dem angekündigten EOL-Datum oder nach Beendigung des entsprechenden Bestellformulars (je nachdem, was früher eintritt) fortsetzen, vorausgesetzt, der Kunde zahlt während dieses Zeitraums weiterhin die Abonnement-, Lizenz- und Supportgebühren für diese Dienste.
    Velrush macht keine Zusagen in Bezug auf die EOL-Benachrichtigung, den Support oder die Nutzung in Bezug auf Inhalte von Drittanbietern.

  5. GEBÜHREN UND BEZAHLUNG
  6. 3.1 Gebühren. Der Kunde zahlt an Velrush die in den Bestellformularen angegebenen Gebühren.
    Die Gebühren werden gemäß den Zahlungsbedingungen im jeweiligen Bestellformular oder, falls keine Zahlungsbedingungen angegeben sind, innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum gezahlt.
    Sofern im jeweiligen Bestellformular nicht anders angegeben,
    (i) werden die Gebühren in Indischen Rupien angegeben und sind in diesen zu zahlen; und
    (ii) basieren die Gebühren auf den im Rahmen der Bestellformulare erworbenen Dienstleistungen.
    Sofern nicht ausdrücklich im Hauptteil dieser Vereinbarung festgelegt, sind alle Zahlungsverpflichtungen unkündbar und die Gebühren nicht erstattungsfähig. 3.2 Überfällige Gebühren. Velrush ist berechtigt, auf Rechnungsbeträge, die der Kunde nicht bis zum Fälligkeitsdatum erhalten hat, Zinsen in Höhe von eineinhalb Prozent (1,5%) pro Monat zu berechnen, die täglich berechnet werden, oder den gesetzlich zulässigen Höchstsatz, je nachdem, welcher Wert niedriger ist, und zwar ab dem Datum, an dem die Zahlung fällig war, bis zur vollständigen Begleichung des unbezahlten Saldos.
    Velrush erhebt für einen Zeitraum von bis zu 45 Tagen keine Zinsen auf Rechnungsbeträge, die der Kunde vernünftigerweise und in gutem Glauben als Abrechnungsfehler bestreitet, vorausgesetzt, dass der Kunde Velrush innerhalb von zehn (10) Tagen nach Erhalt der entsprechenden Rechnung über die Anfechtung informiert und mit Velrush zusammenarbeitet, um die Angelegenheit innerhalb des genannten Zeitraums von 45 Tagen zu klären. 3.3 Steuern. Die Gebühren im Rahmen der Bestellformulare beinhalten keine Steuern, Abgaben, Zölle oder ähnliche staatliche Veranlagungen jeglicher Art, einschließlich Mehrwert-, Verkaufs-, Nutzungs- oder Quellensteuern, die von einer lokalen, staatlichen, provinziellen, föderalen oder ausländischen Gerichtsbarkeit erhoben werden (zusammenfassend als „Steuern“ bezeichnet).
    Der Kunde ist für die Zahlung aller Steuern im Zusammenhang mit seinen Käufen im Rahmen dieser Vereinbarung verantwortlich.
    Wenn Velrush rechtlich verpflichtet ist, Steuern zu zahlen oder einzuziehen, für die der Kunde gemäß diesem Abschnitt verantwortlich ist, wird der entsprechende Betrag dem Kunden in Rechnung gestellt und von ihm bezahlt.

  7. EIGENTUMSRECHTE
  8. 4.1 Vorbehalt der Rechte. Vorbehaltlich der hierin ausdrücklich gewährten eingeschränkten Rechte behält sich Velrush alle Rechte, Titel und Interessen an den Diensten und der Velrush-Ausrüstung sowie an allen zugehörigen und zugrundeliegenden Technologien und Dokumentationen vor, einschließlich aller Patente, Urheberrechte, Warenzeichen, Geschäftsgeheimnisse und sonstiger Rechte an geistigem Eigentum oder Eigentumsrechten.
    Der Kunde wird nichts unternehmen, was das Eigentum und die Rechte von Velrush oder seinen Lizenzgebern an den Diensten und der Velrush-Ausrüstung oder an davon abgeleiteten Arbeiten oder Aktualisierungen gefährdet, belastet, einschränkt oder in irgendeiner Weise beeinträchtigt.
    Im Verhältnis zwischen dem Kunden und Velrush ist Velrush der alleinige Eigentümer und behält alle Rechte, Titel und Anteile an den Dienstleistungen und der Velrush-Ausrüstung, und dem Kunden werden keine anderen Rechte als die hierin ausdrücklich genannten gewährt.
    Zur Klarstellung: Velrush behält sich das Recht auf die Rückgabe aller Velrush-Geräte durch den Kunden gemäß dieser Vereinbarung vor.
    Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen kann Velrush alle Vorschläge, Verbesserungswünsche, Empfehlungen, Korrekturen oder sonstiges Feedback, das vom Kunden oder von Nutzern der Dienste in Bezug auf die Produkte oder Dienste von Velrush bereitgestellt wird, frei verwenden und in seine Produkte und Dienste einbeziehen. 4.2 Eigentum an den Kundendaten. Im Verhältnis zwischen dem Kunden und Velrush ist der Kunde alleiniger Eigentümer aller Rechte, Titel und Interessen an den Kundendaten.

  9. VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ
  10. 5.1 Offenlegung und Verwendung von vertraulichen Informationen. Sofern nicht anderweitig schriftlich von der offenlegenden Partei gestattet,
    (i) wird die empfangende Partei das gleiche Maß an Sorgfalt anwenden, das sie zum Schutz der Vertraulichkeit ihrer eigenen vertraulichen Informationen gleicher Art anwendet (jedoch keinesfalls weniger als angemessene Sorgfalt), um vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei nicht für Zwecke offenzulegen oder zu verwenden, die über den Rahmen dieser Vereinbarung hinausgehen, und
    (ii) die empfangende Partei wird den Zugang zu vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei auf diejenigen Mitarbeiter, Auftragnehmer und Vertreter der empfangenden Partei beschränken, die diesen Zugang für Zwecke benötigen, die mit dem Anwendungsbereich dieser Vereinbarung übereinstimmen, und die Vertraulichkeitsvereinbarungen mit der empfangenden Partei abgeschlossen haben (oder anderweitig an Beschränkungen mit der empfangenden Partei in Bezug auf die Offenlegung und Verwendung solcher vertraulicher Informationen gebunden sind), die nicht weniger streng sind als die hierin festgelegten. 5.2 Schutz von Kundendaten. Im Falle von Kundendaten wird Velrush angemessene administrative, physische und technische Sicherheitsvorkehrungen treffen, um die Sicherheit, Vertraulichkeit und Integrität der Kundendaten in oder auf dem System zu schützen. [Velrush Network]alle vorbehaltlich und wie im Datenschutz-Zusatz dargelegt.
    Die Parteien verpflichten sich, die von den geltenden Datenschutzgesetzen geforderten Informationen gemäß dem Datenschutz-Zusatz bereitzustellen. 5.3 Erzwungene Offenlegung. Eine Offenlegung vertraulicher Informationen der offenlegenden Partei durch die empfangende Partei, soweit dies nach geltendem Recht erforderlich ist, gilt nicht als Verstoß gegen diese Vereinbarung, sofern die empfangende Partei die offenlegende Partei unverzüglich schriftlich über eine solche erzwungene Offenlegung informiert (soweit dies rechtlich zulässig ist) und auf Kosten der offenlegenden Partei angemessene Unterstützung leistet, wenn die offenlegende Partei die Offenlegung anfechten möchte. 5.4 Ausschlüsse. Zu den vertraulichen Informationen gehören nicht und dieser Abschnitt 5 (Vertraulichkeit und Datenschutz) gilt nicht für Informationen, die:
    (i) der Öffentlichkeit durch keine unrechtmäßige Handlung oder Unterlassung der empfangenden Partei allgemein bekannt sind oder werden;
    (ii) die empfangende Partei nachweisen kann, dass sie der empfangenden Partei vor der Offenlegung durch die offenlegende Partei bekannt war, ohne dass eine Verpflichtung gegenüber der offenlegenden Partei verletzt wurde und ohne dass eine Verpflichtung zur Vertraulichkeit bestand;
    (iii) die empfangende Partei nachweisen kann, dass sie unabhängig von der empfangenden Partei entwickelt wurde, ohne dass sie vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei verwendet oder darauf Bezug genommen hat; oder
    (iv) von der empfangenden Partei rechtmäßig von einem Dritten erhalten wurde, ohne dass eine Verpflichtung gegenüber der offenlegenden Partei verletzt wurde und ohne dass eine Verpflichtung zur Vertraulichkeit bestand.

  11. GARANTIEN UND HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE
  12. 6.1 Gegenseitige Garantien. Jede Partei sichert der anderen Partei zu, dass
    (i) es sich bei ihr um ein Unternehmen oder eine andere juristische Person handelt, das/die in dem Land, in dem es gegründet wurde, ordnungsgemäß organisiert ist, rechtskräftig existiert und einen guten Ruf genießt; und
    (ii) sie über alle erforderlichen gesellschaftsrechtlichen oder ähnlichen Befugnisse verfügt, um diesen Vertrag und jedes Bestellformular abzuschließen. 6.2 Velrush-Garantien. Die Leistungsgarantien von Velrush für die Dienstleistungen sind in der Service Level-Vereinbarung ausdrücklich festgelegt.
    Der einzige und ausschließliche Rechtsbehelf des Kunden und die gesamte Haftung von Velrush für eine Verletzung dieser Garantien oder die Nichteinhaltung der Service-Levels sind die in der Service-Level-Vereinbarung enthaltenen Service-Level-Gutschriften. 6.3 Kundengarantien. Der Kunde erklärt, garantiert und verpflichtet sich während der Laufzeit, dass:
    (i) die Nutzung der Dienste im Einklang mit geltendem Recht erfolgt;
    (ii) dass er keinen bösartigen Code an Velrush übermittelt; und
    (iii) dass die Kundendaten nicht das geistige Eigentum, die Öffentlichkeit, die Privatsphäre oder andere Rechte Dritter verletzen oder verletzen werden. 6.4 Haftungsausschluss. MIT AUSNAHME DER AUSDRÜCKLICHEN BESTIMMUNGEN IM TEXT DIESER VEREINBARUNG UND SOWEIT NICHT GESETZLICH VERBOTEN, GEBEN VELRUSH, SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND LIZENZGEBER KEINERLEI ZUSICHERUNGEN ODER GARANTIEN AB UND LEHNEN HIERMIT ALLE ANDEREN ZUSICHERUNGEN ODER GARANTIEN JEGLICHER ART AB, OB AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND (ENTWEDER TATSÄCHLICH ODER KRAFT GESETZES), ODER GESETZLICH, IN BEZUG AUF DIE DIENSTLEISTUNGEN ODER DEN GEGENSTAND DIESER VEREINBARUNG, EINSCHLIESSLICH ALLER STILLSCHWEIGENDEN ODER AUSDRÜCKLICHEN GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER SOWIE ALLER GARANTIEN, DIE SICH AUS DEM GESCHÄFTSVERLAUF, DER LEISTUNG ODER DEM HANDELSBRAUCH ERGEBEN KÖNNEN.
    VELRUSH ÜBERNIMMT KEINE GARANTIE DAFÜR, DASS DIE NUTZUNG DER DIENSTE ODER DER ZUGANG ZU DEN GERÄTEN VON VELRUSH FEHLERFREI, UNUNTERBROCHEN ODER SICHER IST.
    INHALTE DRITTER, DIE VON ODER DURCH VELRUSH ODER SEINE PARTNER BEREITGESTELLT ODER VERFÜGBAR GEMACHT WERDEN, WERDEN „WIE BESEHEN“ UND „WIE VERFÜGBAR“ BEREITGESTELLT. UND „WIE VERFÜGBAR“ OHNE ZUSICHERUNGEN ODER GARANTIEN JEGLICHER ART.
    VELRUSH LEHNT JEDE HAFTUNG AB, DIE SICH AUS DEN INHALTEN DRITTER ERGIBT ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGT, UND DER KUNDE ERKLÄRT SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS VELRUSH NICHT FÜR DIE INHALTE DRITTER VERANTWORTLICH IST.

  13. ENTSCHÄDIGUNG
  14. 7.1 Schadloshaltung durch Velrush. Velrush wird den Kunden gegen alle Ansprüche, Forderungen, Klagen oder Verfahren („Ansprüche“) verteidigen, die von einem Dritten gegen den Kunden erhoben werden und in denen behauptet wird, dass die Nutzung der Dienste durch den Kunden, wie im Rahmen dieser Vereinbarung genehmigt, direkt gültige geistige Eigentumsrechte des Dritten in Indien verletzt, und wird dem Kunden alle Schäden, Urteile, Verluste oder Ausgaben, einschließlich angemessener Anwaltskosten („Verluste“), die dem Kunden im Zusammenhang mit einem solchen Anspruch endgültig zugesprochen werden, zahlen oder erstatten; vorausgesetzt, dass der Kunde
    (a) Velrush unverzüglich schriftlich von dem Anspruch in Kenntnis setzt;
    (b) Velrush die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung des Anspruchs überlässt (vorausgesetzt, dass Velrush keinen Anspruch ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden beilegen darf, es sei denn, der Vergleich entbindet den Kunden bedingungslos von jeglicher Haftung); und
    (c) Velrush auf Kosten von Velrush jede angemessene Unterstützung bei der Abwehr des Anspruchs gewährt.
    Ungeachtet anders lautender Bestimmungen übernimmt Velrush keine Verpflichtung oder Haftung gemäß diesem Abschnitt, soweit ein Anspruch auf Folgendes zurückzuführen ist oder daraus resultiert: (1) Nutzung der Dienste in einer Weise, die nicht durch diesen Vertrag genehmigt ist; (2) Änderung der Dienste durch eine andere Partei als Velrush oder auf der Grundlage der Spezifikationen oder Anforderungen des Kunden; (3) Nutzung der Dienste in Kombination mit einem Produkt, einer Dienstleistung, einem Prozess oder Material, das nicht von Velrush bereitgestellt wurde; (4) Inhalte Dritter; oder (5) Kundendaten oder andere Leistungen oder Komponenten, die nicht von Velrush bereitgestellt wurden.
    Wenn die Nutzung der Dienste durch den Kunden untersagt wird (oder nach Ansicht von Velrush wahrscheinlich untersagt wird), wenn dies durch einen Vergleich erforderlich ist oder wenn Velrush feststellt, dass solche Maßnahmen vernünftigerweise notwendig sind, um eine wesentliche Haftung zu vermeiden, kann Velrush nach eigenem Ermessen entweder:
    (i) im Wesentlichen funktional ähnliche Produkte oder Dienstleistungen ersetzen;
    (ii) dem Kunden das Recht verschaffen, die beeinträchtigten Dienste weiterhin zu nutzen; oder wenn
    (i) und
    (ii) nach Ansicht von Velrush wirtschaftlich nicht vertretbar sind;
    (iii) das/die Bestellformular(e) für die betroffenen Dienste oder diese Vereinbarung kündigen und dem Kunden die vom Kunden für die gekündigten Dienste gezahlten Gebühren, die im Voraus bezahlt, aber vom Kunden nicht genutzt wurden, erstatten.
    Dieser Abschnitt regelt die gesamte Haftung von Velrush und den einzigen und ausschließlichen Rechtsbehelf des Kunden in Bezug auf Ansprüche oder Klagen wegen Verletzung oder widerrechtlicher Aneignung von geistigem Eigentum im Zusammenhang mit den Dienstleistungen. 7.2 Schadloshaltung durch den Kunden. Der Kunde entschädigt, verteidigt und hält die von Velrush entschädigten Parteien schadlos gegen jegliche Ansprüche oder Verluste, die gegen eine oder mehrere von Velrush entschädigte Partei(en) geltend gemacht werden oder ihnen entstehen, die sich aus oder im Zusammenhang mit:
    (i) einem Verstoß des Kunden gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung;
    (ii) Kundendaten; oder
    (iii) Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten des Kunden; vorausgesetzt, dass Velrush
    (a) den Kunden unverzüglich schriftlich über den Anspruch informiert;
    (b) dem Kunden die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung des Anspruchs überlässt (vorausgesetzt, dass der Kunde keinen Anspruch ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Velrush beilegen darf, es sei denn, der Vergleich entbindet die betreffende(n) entschädigte(n) Partei(en) von Velrush bedingungslos von jeglicher Haftung); und
    (c) dem Kunden auf dessen Kosten jede angemessene Unterstützung bei der Abwehr des Anspruchs zukommen lässt.

  15. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN
  16. 8.1 Beschränkung der Haftung. IM GRÖSSTMÖGLICHEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG UND MIT AUSNAHME DER BESTIMMUNGEN IN DIESEM ABSCHNITT UNTEN ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG EINER PARTEI AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER EINER ANDEREN HAFTUNGSTHEORIE, IN KEINEM FALL DIE GESAMTEN VOM KUNDEN IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG GEZAHLTEN GEBÜHREN IN DEN ZWÖLF (12) MONATEN VOR DEM LETZTEN EREIGNIS, DAS ZU EINER HAFTUNG GEFÜHRT HAT.
    DIE VORSTEHENDE BEGRENZUNG IST KUMULATIV, WOBEI ALLE ZAHLUNGEN FÜR ANSPRÜCHE ODER SCHÄDEN ZUSAMMENGERECHNET WERDEN, UM DIE ERFÜLLUNG DER BEGRENZUNG ZU BESTIMMEN, UND DAS BESTEHEN EINES ODER MEHRERER ANSPRÜCHE WIRD DIESE BEGRENZUNG NICHT ERWEITERN.
    DIESER ABSCHNITT GILT NICHT FÜR ODER BESCHRÄNKT
    (I) DIE ZAHLUNGSVERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN GEMÄSS ABSCHNITT 3 (GEBÜHREN UND ZAHLUNG),
    (II) DIE ENTSCHÄDIGUNGSVERPFLICHTUNGEN EINER DER PARTEIEN GEMÄSS ABSCHNITT 7 (ENTSCHÄDIGUNG), ODER
    (III) DIE HAFTUNG DES KUNDEN FÜR VERSTÖSSE GEGEN ABSCHNITT 2.3 (NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN), ABSCHNITT 4 (EIGENTUMSRECHTE) ODER ABSCHNITT 5 (VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ). 8.2 Ausschluss von Schadenersatz. IM GRÖSSTMÖGLICHEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG UND MIT AUSNAHME DER BESTIMMUNGEN IN DIESEM ABSCHNITT UNTEN HAFTET KEINE DER PARTEIEN GEGENÜBER DER ANDEREN PARTEI FÜR ENTGANGENE GEWINNE ODER EINNAHMEN ODER FÜR INDIREKTE, BESONDERE, ZUFÄLLIGE, FOLGE-, DECKUNGS- ODER STRAFSCHÄDEN, UNABHÄNGIG DAVON, WIE DIESE VERURSACHT WURDEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE ODER NICHT, UND UNABHÄNGIG DAVON, OB ES SICH UM EINEN VERTRAG, EINE UNERLAUBTE HANDLUNG ODER EINE ANDERE HAFTUNGSTHEORIE HANDELT.
    DAS VORSTEHENDE GILT NICHT FÜR ODER SCHRÄNKT EIN
    (I) DIE ZAHLUNGSVERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN GEMÄSS ABSCHNITT 3 (GEBÜHREN UND ZAHLUNG),
    (II) DIE ENTSCHÄDIGUNGSVERPFLICHTUNGEN EINER PARTEI GEMÄSS ABSCHNITT 7 (ENTSCHÄDIGUNG), ODER
    (III) DIE HAFTUNG DES KUNDEN FÜR VERSTÖSSE GEGEN ABSCHNITT 2.3 (NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN), ABSCHNITT 4 (EIGENTUMSRECHTE) ODER ABSCHNITT 5 (VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ).

  17. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
  18. 9.1 Laufzeit der Vereinbarung. Die Laufzeit dieser Vereinbarung beginnt mit dem Datum des Inkrafttretens und dauert an, bis die in allen Bestellformularen angegebenen Fristen abgelaufen sind oder alle Bestellformulare (oder diese Vereinbarung) gekündigt wurden („Laufzeit“).
    Wenn derzeit kein Bestellformular in Kraft ist, kann jede Partei diese Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen.
    Jedes Bestellformular endet mit dem Ablauf der jeweiligen Laufzeit (einschließlich einer Erneuerung oder Verlängerung gemäß dem Bestellformular), es sei denn, darin oder in diesem Vertrag ist ausdrücklich etwas anderes bestimmt. 9.2 Beendigung. Jede Partei kann diese Vereinbarung kündigen
    (i) nach einer dreißig (30) Tage vorher erfolgten schriftlichen Mitteilung an die andere Partei über einen wesentlichen Verstoß gegen diese Vereinbarung durch die andere Partei, wenn dieser Verstoß nach Ablauf der Kündigungsfrist noch nicht behoben ist, oder
    (ii) unverzüglich, wenn die andere Partei Gegenstand eines Konkursantrags oder eines anderen Verfahrens im Zusammenhang mit Insolvenz, Zwangsverwaltung, Liquidation oder Abtretung zugunsten von Gläubigern wird.
    Wird diese Vereinbarung gekündigt, werden gleichzeitig alle Bestellformulare gekündigt. 9.3 Aussetzung des Dienstes. Zusätzlich zu allen anderen Rechten oder Rechtsmitteln (einschließlich Kündigungsrechten), die in dieser Vereinbarung festgelegt sind, behält sich Velrush das Recht vor, die Bereitstellung von Dienstleistungen auszusetzen:
    (i) wenn der Kunde mit einer Zahlung dreißig (30) Tage oder länger im Rückstand ist (es sei denn, der Betrag ist Gegenstand einer angemessenen, gutgläubigen Anfechtung einer Rechnung und der Kunde hat Velrush rechtzeitig über die Anfechtung informiert und arbeitet mit Velrush sorgfältig an der Lösung der Angelegenheit gemäß Abschnitt 3.2 (Überfällige Gebühren));
    (ii) wenn Velrush die Aussetzung als Folge eines Verstoßes des Kunden gegen Abschnitt 2.3 (Nutzungsbeschränkungen) für notwendig hält;
    (iii) wenn Velrush vernünftigerweise feststellt, dass eine Aussetzung notwendig ist, um einen erheblichen Schaden für Velrush oder seine anderen Kunden zu vermeiden, einschließlich wenn die Dienste Angriffen oder Störungen ausgesetzt sind, die außerhalb der Kontrolle von Velrush liegen; oder
    (iv) wenn dies nach geltendem Recht oder auf Verlangen staatlicher Stellen erforderlich ist. 9.4 Wirkung der Beendigung.

    9.4.1.
    General; Fees.
    Bei Ablauf oder Beendigung eines Bestellformulars wird der Kunde ab dem Datum des Ablaufs oder der Beendigung den Zugriff auf die entsprechenden Dienste, Velrush-Geräte und vertraulichen Informationen von Velrush und deren Nutzung unverzüglich einstellen.
    Bei Beendigung dieser Vereinbarung wird der Kunde ab dem Datum der Beendigung den Zugriff auf alle Dienstleistungen, Velrush-Geräte und vertraulichen Informationen von Velrush und deren Nutzung unverzüglich einstellen.
    Die Kündigung aus irgendeinem Grund entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung, alle vor dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung aufgelaufenen oder fälligen und zahlbaren Gebühren an Velrush zu zahlen. 9.4.2.
    Last Mile Circuit.
    Wenn der Kunde die Last-Mile-Schaltung vor dem Ende der ursprünglichen Laufzeit, wie im Bestellformular angegeben, oder einer Verlängerungsperiode kündigt, zahlt der Kunde zusätzlich zu den an Velrush zu überweisenden Gebühren für die vorzeitige Kündigung einhundert Prozent (100 %) der Kosten und Ausgaben, die Velrush bei den zugrundeliegenden Telekommunikationsdienstleistern für die vorzeitige Kündigung der Last-Mile-Schaltung entstehen, an Velrush. 9.4.3.
    Return of Velrush Equipment.
    Der Kunde wird alle Velrush-Geräte innerhalb von sechzig (60) Tagen nach Ablauf oder vorzeitiger Beendigung des jeweiligen Bestellformulars (oder dieser Vereinbarung) gemäß den von Velrush bereitgestellten vorausbezahlten Versandanweisungen an Velrush zurücksenden.
    Wenn der Kunde nicht alle Velrush-Geräte innerhalb dieses Zeitrahmens zurückgibt, werden dem Kunden die Kosten für jedes nicht an Velrush zurückgegebene Velrush-Gerät in Rechnung gestellt und er zahlt . 9.4.4.
    Surviving Provisions.
    Die folgenden Abschnitte überdauern die Beendigung oder das Auslaufen dieser Vereinbarung: Abschnitt 2.3 (Nutzungsbeschränkungen), Abschnitt 3 (Gebühren und Zahlung), Abschnitt 4 (Eigentumsrechte), Abschnitt 5 (Vertraulichkeit und Datenschutz), Abschnitt 6.4 (Haftungsausschluss), Abschnitt 7 (Haftungsfreistellung), Abschnitt 8 (Haftungsbeschränkung), Abschnitt 9.4 (Wirkung der Kündigung) und Abschnitt 10 (Allgemeine Bestimmungen).

  19. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
  20. 10.1 Beziehung zwischen den Parteien. Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner.
    Dieser Vertrag begründet weder eine Partnerschaft, ein Franchise, ein Joint Venture, eine Agentur, ein Treuhandverhältnis oder ein Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien, noch ist dies beabsichtigt.
    Ohne Abschnitt 7 (Entschädigung) einzuschränken, gibt es keine Drittbegünstigten dieser Vereinbarung. 10.2 Marketing. Velrush ist berechtigt, den Namen, das Logo, die Marken und die Dienstleistungsmarken des Kunden auf der Website von Velrush oder den mit Velrush verbundenen Unternehmen sowie in den Marketingmaterialien von Velrush in Verbindung mit der Identifizierung des Kunden als Kunde von Velrush zu verwenden und darzustellen.
    Der Kunde erklärt sich bereit, innerhalb von sechs (6) Monaten nach dem Datum des Inkrafttretens an einer gemeinsamen Pressemitteilung mit Velrush teilzunehmen, um die Nutzung der Dienste durch den Kunden anzukündigen, vorbehaltlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung beider Parteien zum Inhalt und zur Verbreitung einer solchen Mitteilung. 10.3 Benachrichtigungen. Alle Mitteilungen im Rahmen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform und gelten als zugegangen, wenn sie:
    (i) persönliche Übergabe;
    (ii) Datum der Zustellung eines Einschreibebriefs mit Rückschein; oder
    (iii) der schriftlichen Bestätigung des Empfangs durch einen anerkannten Nachtkurier.
    Mitteilungen werden an jede Partei unter der in der Präambel dieser Vereinbarung angegebenen Adresse mit dem Vermerk „Zu Händen der Rechtsabteilung“ der jeweiligen Partei gerichtet.
    Jede Vertragspartei kann den Empfänger von Mitteilungen ändern, indem sie eine Mitteilung gemäß diesem Abschnitt macht.
    Alle Mitteilungen und Bekanntmachungen, die im Rahmen dieses Abkommens zu machen oder zu übermitteln sind, erfolgen in englischer Sprache. 10.4 Höhere Gewalt. Mit Ausnahme der Zahlungsverpflichtungen im Rahmen dieses Vertrags haftet keine der Parteien gegenüber der anderen für die Nichterfüllung oder Verzögerung der Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen dieses Vertrags, soweit diese Nichterfüllung oder Verzögerung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. 10.5 Zuweisung. Keine der Parteien darf ihre Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei (die nicht unbillig verweigert werden darf) abtreten, sei es von Rechts wegen oder auf andere Weise.
    Ungeachtet des Vorstehenden ist jede Partei berechtigt, diesen Vertrag in seiner Gesamtheit (einschließlich aller Bestellformulare) ohne Zustimmung der anderen Partei im Zusammenhang mit einer Fusion, einer Übernahme, einer Unternehmensumstrukturierung oder dem Verkauf aller oder eines Großteils aller ihrer Vermögenswerte abzutreten; unter der Voraussetzung, dass jede Abtretung durch den Kunden an ein Unternehmen, das ein Konkurrent von Velrush ist (oder das ein oder mehrere verbundene Unternehmen hat, die Konkurrenten sind) oder das Produkte oder Dienstleistungen anbietet (oder dessen verbundene Unternehmen anbieten), die mit Produkten oder Dienstleistungen von Velrush oder seinen verbundenen Unternehmen konkurrieren, der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Velrush bedarf.
    Jeder Versuch einer Partei, ihre Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung unter Verstoß gegen diesen Abschnitt abzutreten, ist nichtig und ohne Wirkung.
    Vorbehaltlich des Vorstehenden ist dieser Vertrag für die Parteien, ihre jeweiligen Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger bindend und kommt ihnen zugute. 10.6 Geltendes Recht. Diese Vereinbarung unterliegt indischem Recht und ist nach diesem auszulegen, ohne Rücksicht auf kollisionsrechtliche Grundsätze, und die Parteien erklären sich, vorbehaltlich 10.7 unten, damit einverstanden, sich der ausschließlichen Gerichtsbarkeit und dem Gerichtsstand der zuständigen staatlichen Gerichte in Bengaluru, Indien, zu unterwerfen. Die Parteien lehnen ausdrücklich die Anwendung des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf ab. Velrush hat Anspruch auf unverzügliche Erstattung aller Kosten und Auslagen, die Velrush entstehen, einschließlich angemessener Anwaltskosten, im Falle einer Untersuchung, einer Klage oder einer angedrohten Klage im Zusammenhang mit einem Verstoß oder einem angeblichen Verstoß des Kunden gegen diese Vereinbarung. 10.7 Schiedsgerichtsbarkeit. Alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten und/oder Ansprüche, die sich aus diesem Vertrag ergeben, ob während seines Bestehens oder danach, werden durch ein Schiedsverfahren gemäß den Bestimmungen des Arbitration and Conciliation Act, 1996, oder etwaiger gesetzlicher Änderungen desselben beigelegt und dem alleinigen Schiedsgericht eines im gegenseitigen Einvernehmen ernannten Schiedsrichters vorgelegt.
    Der Schiedsspruch eines solchen Schiedsrichters ist endgültig und für alle Vertragsparteien bindend.
    Stirbt ein ernannter Schiedsrichter oder ist er aus irgendeinem Grund nicht in der Lage oder nicht willens, als Schiedsrichter zu handeln, ernennen die Parteien nach dem Tod des Schiedsrichters oder seiner Unfähigkeit oder Unwilligkeit, als Schiedsrichter zu handeln, eine andere Person, die als Schiedsrichter handelt.
    Diese Person ist berechtigt, das Verfahren ab dem Stadium fortzusetzen, in dem es von ihrem Vorgänger verlassen wurde.
    Der Gerichtsstand für das Schiedsverfahren ist Bangalore. 10.8 Export Compliance. Jede Partei hält sich bei der Bereitstellung und Nutzung der Dienste an die Exportgesetze und -vorschriften Indiens und anderer anwendbarer Rechtsordnungen.
    Ohne das Vorangegangene einzuschränken,
    (i) garantiert jede Partei, dass sie nicht auf einer staatlichen Liste von Personen oder Einrichtungen aufgeführt ist, denen der Empfang von Exporten untersagt ist; und
    (ii) wird der Kunde den Nutzern nicht gestatten, auf die Dienste zuzugreifen oder sie zu nutzen, wenn dies gegen ein indisches Exportembargo, Verbot oder eine Beschränkung verstößt. 10.9 Anti-Korruptionsgesetze. Jede Partei (einschließlich ihrer leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Vertreter und aller Personen, die unter ihrer Kontrolle stehen) wird alle anwendbaren Antikorruptionsgesetze und -vorschriften, einschließlich des Prevention of Corruption Act, 1988, des U.S. Foreign Corrupt Practices Act und des UK Bribery Act 2010, einhalten und von ihren Auftragnehmern, Unterauftragnehmern und externen Mitarbeitern verlangen, diese einzuhalten.
    Die Parteien haben die Absicht, keine Zahlungen, Angebote oder Wertübertragungen vorzunehmen oder entgegenzunehmen, die den Zweck oder die Wirkung von öffentlicher oder kommerzieller Bestechung, Annahme oder Duldung von Erpressung, Schmiergeldern oder anderen ungesetzlichen oder unzulässigen Mitteln zur Erlangung oder Beibehaltung von Geschäften oder zur Weiterleitung von Geschäften an eine Person oder Einrichtung haben.
    Darüber hinaus garantiert jede Partei der anderen, dass keiner ihrer leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Bevollmächtigten oder Vertreter ein Beamter oder Angestellter der Regierung eines Territoriums oder eines Ministeriums oder einer Behörde einer solchen Regierung ist, noch ist einer von ihnen ein leitender Angestellter einer politischen Partei oder ein Kandidat für ein politisches Amt, der direkt oder indirekt einen Teil der hierunter fälligen Beträge teilen wird. 10.10 Vorrangige Reihenfolge. Im Falle eines Konflikts zwischen den Bestimmungen des Datenschutz-Zusatzes und einer anderen Bestimmung dieser Vereinbarung hat der Datenschutz-Zusatz Vorrang.
    Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen im Hauptteil dieses Vertrags und den Bestimmungen in der Beschreibung der Dienstleistungen und den Geschäftsbedingungen haben die Bestimmungen im Hauptteil dieses Vertrags Vorrang.
    Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen dieses Vertrags und den Bestimmungen eines Bestellformulars haben die Bestimmungen des Bestellformulars Vorrang.
    Ungeachtet des Vorstehenden können Bestellformulare die Bestimmungen dieser Vereinbarung in Bezug auf Eigentumsrechte, Steuern, Vertraulichkeit, Datensicherheit oder Datenschutz, Zusicherungen, Garantien, Entschädigung, Haftungsbeschränkungen, geltendes Recht oder Rangfolge nicht ändern und ersetzen sie nicht. 10.11 Interpretationen. Für die Zwecke der Auslegung dieses Abkommens:
    (i) sofern der Kontext nichts anderes erfordert, schließt der Singular den Plural und der Plural den Singular ein;
    (ii) sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, beziehen sich die Wörter „hierin“, „hiervon“ und „hierunter“ sowie andere Wörter mit ähnlicher Bedeutung auf den Vertrag als Ganzes und nicht auf einen bestimmten Abschnitt oder Absatz;
    (iii) die Wörter „einschließlich“ und „einschließlich“ sind nicht als einschränkende Begriffe zu verstehen und bedeuten daher „einschließlich, aber nicht beschränkt auf“ und „einschließlich ohne Einschränkung“;
    (iv) Verweise auf „Abschnitt“ oder „Abschnitte“ sind, sofern nicht anders angegeben, Verweise auf den/die aufgezählten Abschnitt(e) des Vertrags;
    (v) Verweise auf ein Gesetz (oder ein Element, das in dem hierin definierten Begriff „anwendbares Recht“ enthalten ist) umfassen dieses Gesetz in geänderter oder ergänzter Form oder ein neu verabschiedetes Gesetz, das ein solches Gesetz ersetzt, soweit anwendbar;
    (vi) Verweise auf „Tag“, „Monat“ und „Jahr“ bezeichnen jeweils den Kalendertag, den Kalendermonat und das Kalenderjahr; und
    (vii) Die Überschriften der Abschnitte dienen nur der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf die Bedeutung oder Auslegung dieser Vereinbarung. 10.12 Sonstiges. Dieser Vertrag (zusammen mit allen Bestellformularen) stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar.
    Diese Vereinbarung ersetzt alle früheren und gleichzeitigen Vereinbarungen, Vorschläge oder Zusicherungen, ob schriftlich oder mündlich, in Bezug auf ihren Gegenstand.
    Kein Versäumnis oder keine Verzögerung seitens einer der Parteien bei der Ausübung eines Rechts aus diesem Vertrag stellt einen Verzicht auf dieses Recht oder ein anderes Recht dar.
    Sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes festgelegt ist, sind Änderungen, Ergänzungen oder der Verzicht auf eine Bestimmung dieser Vereinbarung nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern der Parteien unterzeichnet werden; vorausgesetzt, Velrush kann von Zeit zu Zeit einseitig die DPA, die SLA und die Dienstleistungsbeschreibung und -bedingungen sowie die Verfügbarkeit von Drittanbieterinhalten ändern.
    Wenn die Anwendung einer Bestimmung dieser Vereinbarung auf bestimmte Tatsachen oder Umstände von einem zuständigen Gericht für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt wird, dann
    (i) werden die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit einer solchen Bestimmung bei Anwendung auf andere bestimmte Tatsachen oder Umstände und die Gültigkeit anderer Bestimmungen dieses Vertrags in keiner Weise davon berührt oder beeinträchtigt; und
    (ii) eine solche Bestimmung wird so weit wie möglich durchgesetzt, um die Absicht der Parteien zu verwirklichen, und ohne weitere Maßnahmen der Parteien in dem Maße reformiert, wie es für die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit einer solchen Bestimmung erforderlich ist.
    Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in dieser Vereinbarung haben weder die in einer Bestellung des Kunden oder in anderen Bestellunterlagen des Kunden enthaltenen Bestimmungen oder Bedingungen Gültigkeit oder Wirkung, noch gelten die darin enthaltenen Bestimmungen oder Bedingungen als Änderung oder Ergänzung dieser Vereinbarung oder eines Bestellformulars, und alle diese Bestimmungen oder Bedingungen sind null und nichtig.
    Diese Vereinbarung kann in mehreren Ausfertigungen ausgefertigt werden, die zusammen ein verbindliches Rechtsinstrument bilden.
    Die Parteien stimmen der Verwendung elektronischer Unterschriften und Zustellungen im Zusammenhang mit der Ausführung dieser Vereinbarung zu und vereinbaren ferner, dass elektronische Unterschriften zu dieser Vereinbarung mit derselben Kraft und Wirkung rechtsverbindlich sind wie manuell ausgeführte Unterschriften.